Hamburg. Mittlerweile haben sich in Deutschland mehr als 1100 Unternehmen dazu entschieden, einen Nachhaltigkeitsbericht nach den DNK-Kriterien aufzustellen und vom DNK zertifizieren zu lassen. 

Branchenübergreifend wächst nahezu täglich der Anwenderkreis. Inzwischen nehmen auch Fußballvereine, wie der VfB Stuttgart oder der VfL Bochum, auch neben dem Spielfeld ihren Auftritt beim DNK wahr und punkten mit einer entsprechenden Berichterstattung. 

Das vom DNK vergebene Siegel hat sich dabei als Qualitätssiegel etabliert und zeigt, dass das Unternehmen transparent über seine Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten berichtet und sich dabei an anerkannten Standards orientiert. 

Die grundlegenden Anforderungen aus den ESRS finden sich bereits im DNK wieder, wobei die DNK-Berichterstattung doch deutlich schlanker und ressourcenschonender zu bewältigen ist. 

Auch unterliegt der DNK-Bericht keiner Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Rundum wird eine DNK-Berichterstattung gegenwärtig als gute Praxis einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen. Auch in der Wohnungswirtschaft breitet sich inzwischen diese Auffassung aus, um in der 1. Liga mitspielen zu können, der Liga der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was ist zu tun?

Als erster Schritt vor der DNK-Berichterstattung gilt es zu untersuchen, welche Anspruchsgruppen welche Nachhaltigkeitsinformationen und -themen vom Unternehmen erwarten, was für das Unternehmen die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind und wie die Unternehmensziele und -strategie im Rahmen der Nachhaltigkeit aussehen.

Danach sind in einem DNK-Bericht folgende 20 Kriterien zu behandeln, wobei das DNK als Hilfen zu jedem Kriterium Aspekte definiert hat, die unternehmensbezogen zu erläutern sind.

Bei der Berichterstattung gilt der Grundsatz comply (Daten und Fakten eines Kriteriums sind zu benennen) oder explain (Begründung, warum noch keine konkreten Aussagen zu einem Kriterium getroffen werden können). 

Insofern ist es nicht erforderlich, alle relevanten Themenkreise im Unternehmen schon abschließend und umfassend beleuchtet zu haben. Doch wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung dafür sorgen, dass die entsprechenden Themen im Unternehmen noch konsequenter und zielgerichteter vorangebracht werden. 

Welche branchenbezogenen Grundlagen sind vorhanden?

Für Wohnungsunternehmen ist es von Vorteil, dass es einen vom DNK anerkannten branchenbezogenen Leitfaden gibt, der vom GdW in 2022 überarbeitet worden ist. Dieser hilft, zu einzelnen Kriterien leichter wohnungsunternehmensspezifische Erläuterungen zu geben.

Die Berichterstattung zu einzelnen Kriterien wird üblicherweise durch einen Kennzahlenkatalog nach dem GRI-Standard ergänzt. Hierzu ist eine überwiegend quantitative Berichterstattung zu einer Reihe von Aspekten wie Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Mitarbeiteranzahl, differenziert nach Geschlechtern und Alter, Fortbildungsaktivitäten, aber auch eingesetzten Materialien vorzunehmen. 

Durch die Berichterstattung können diese Indikatoren erstmals erhoben und in die Geschäftsprozesse implementiert werden. Wie gesagt, zukünftig kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzierungsbanken entsprechende Abfragen im Rahmen von Darlehensvergaben vornehmen werden.