VNWmagazin 2_2025
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125 Jahre VNW

TEIL 02

Der VNW 1900 bis 1925 – ein wertvolles Stück Kulturarbeit

Genossenschaftswohnungen – eine attraktive Alternative

Zwischen 1889 und dem Beginn des Ersten Weltkrieges erfuhr die Vereins- und Genossenschaftsbewegung nicht nur im Norden einen enormen Aufstieg. Aber auch Verbandsgründungen wie die des späteren VNW im Jahr 1900 folgen längeren Wellen.

Von Christian Vogt, Historiker-Genossenschaft eG

Seit Sozialreformer wie Hermann Schulze-Delitzsch, Friedrich Wilhelm Raiffeisen oder Victor Aimé Huber dem Selbsthilfegedanken zur Blüte verhalfen und für die Wohnungsnot infolge von Industrialisierung und Landflucht Lösungen präsentierten, verlief die Entwicklung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft eher schleppend. Zwar entstanden mit den karitativen Baugesellschaften in Form von Aktiengesellschaften und etwas später mit den Baugenossenschaften zwei ambitionierte Modelle – doch wirtschaftlich waren sie kaum tragfähig. Wer investiert schon, wenn der Gewinn begrenzt oder die eigene Haftung unbegrenzt ist?

Mit den gesetzlichen Novellierungen der Jahre 1889/90 rückten die sozialpolitischen Themen der wohnreformerischen Bewegung und der Wohngesetzgebung auch im preußischen Norden in den Fokus der Öffentlichkeit wie auch der Politik, die seit 1893/94 versuchte, auf Gesetzes- und Steuerebene einzugreifen und zu lenken. Die Königliche Preußische Staatsregierung begann 1895, die Reichsregierung ab 1901/02, erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von Arbeitern und Angestellten öffentlicher Betriebe in den Bereichen Staatseisenbahnverwaltung, reichsfiskalischer Betriebe, Militär und Kanalbau bereitzustellen. Diese Mittel flossen unter anderem an Baugenossenschaften in Neumünster, Tondern, Glückstadt, Kiel-Ellerbek oder Rendsburg. Die Zusammenarbeit dieser Bauunternehmen mit verdienten Persönlichkeiten wie dem Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner oder dem Kanalamtspräsidenten Dr. Kautz galt damals auf dem Gebiet zeitgemäßer Wohnungsfürsorge als mustergültig.

Ebenso wichtig war jedoch das sich verändernde Standing des Baugenossenschaftswesens in der Bevölkerung. Unter all jenen Arbeitern, Angestellten, kleinen und mittleren Beamten, für die der Erwerb von Wohneigentum aufgrund ihrer niedrigen Löhne und Gehälter nicht realisierbar schien, hatte sich, inspiriert von den Pionieren in Flensburg und Kiel, auch in Heide, Rendsburg oder Brunsbüttel die Wohnform der Baugenossenschaft als attraktive, fortschrittliche Alternative zur profitorientierten bürgerlich-privaten Wohnungswirtschaft herumgesprochen. Seines Wohnglücks eigener Bauherr zu sein – hier wurde es möglich, und das bei kalkulierbarem Risiko. 

Es waren keine Bauexperten, die die Wohnungsunternehmen führten. Vielmehr engagierten sich in Vorständen und Aufsichtsräten ehrenamtliche Laien, von Beruf Buchhalter, Lehrer, Arbeiter oder Handwerker, und versuchten, ihre jungen Bauunternehmen erfolgreich am Markt zu positionieren. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit strukturierten sie ihre Unternehmen, organisierten Abläufe und legten Zuständigkeiten fest. Ohne viele Vorkenntnisse oder eine diesbezügliche Ausbildung erstellten sie Finanz- und Baupläne, führten Verhandlungen und koordinierten Baustellen. Die Zusammenarbeit mit Firmen, Behörden und der Bauaufsicht wurde Teil ihres Alltags. Trotz geringer Mittel arbeiteten viele von ihnen erstaunlich professionell. Dabei handelten sie nicht gewinnorientiert oder spekulativ, sondern kostenbewusst und korrekt – getragen vom Idealismus des Ehrenamts. Ziel war stets der Bau gesunder, günstiger und menschenwürdiger Wohnungen. Und damit gab es offensichtlich gute Argumente für das baugenossenschaftliche Konstrukt, das sich grundsätzlich vom privaten Wohnungsbau abhob und wirtschaftliche Vorzüge offerierte, die viele überzeugten. Ein niedrig bemessener Geschäftsanteil beinhaltete über die reine Mitgliedschaft hinaus den Anspruch auf eine eigene, oftmals allerdings noch zu errichtende Wohnung, und sicherte vor allem aber ein dauerhaftes, unkündbares Mietverhältnis. Zudem lockten die günstigen Mietpreise für große und gesunde Wohnungen, bemessen nach den realen Bewirtschaftungskosten. 

Die Verbandsgründung: 
Vom learning by doing zum learning together

Diese neue soziale Bewegung professionell zu fördern, war Kern der Überlegungen hin zu einem verbandsmäßigen Zusammenschluss der 28 Baugenossenschaften, die 1900 über die nördlichste preußische Provinz verteilt waren. Bereits Ende der 1890er-Jahre skizzierten Peter Christian Hansen und Landrat Hermann Jungé, beraten von der Landesversicherungsanstalt, die Idee einer Verbandsgründung, die auch von den jungen Bauunternehmen stark nachgefragt wurde. Ziel war es, das Wissen und die Erfahrungen Einzelner in Rechts- und Finanzierungsfragen, hinsichtlich Steueraspekten, Bautechniken oder Behördenkontakten einem breiteren Kreis zugänglich zu machen.

Auch die bereits bestehende reichsweite Organisation vieler Genossenschaften im von Hermann Schulze-Delitzsch gegründeten Allgemeinen Verband der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und dessen Unterverbänden spielte eine entscheidende Rolle. Eine solche Unterverbandsgründung war zwar schon 1874 angedacht, jedoch wieder verworfen worden. In der ersten Boomphase der Baugenossenschaften in den 1890er-Jahren wurde das Thema auch im Kontext von Pflichtprüfung und Revision aber wieder aktuell. 1896 schließlich gründeten der Landrat Paul Berthold aus Blumenthal und der Berliner Baumeister Gabriel Wohlgemuth den Verband der Baugenossenschaften Deutschlands mit Sitz in Berlin. Dieser wurde auf dem 38. Genossenschaftstag in Rostock im August 1897 als ein Unterverband des Allgemeinen Verbandes anerkannt und vertrat im Gründungsjahr des VNW über 100 berichtende Genossenschaften. Der Allgemeine Verband agierte sogar international und erhob umfangreiche Statistiken über alle Genossenschaftsarten, die er in Jahresberichten und später im Jahrbuch veröffentlichte. Er gab spezialisierte Handbücher heraus und erweiterte sein Dienstleistungsangebot zunehmend auf Baugenossenschaften. Dank seiner großen Mitgliederzahl hatte er direkten Zugang zur Reichsregierung und zum Reichstag, weshalb er auf dieser Ebene als einflussreicher Lobbyist agierte. Unter Bertholds Leitung beschloss der Unterverband im Jahr 1900 auch, die Mitgliedsgenossenschaften territorial abzugrenzen mit dem Ziel, Bezirksverbände einzurichten und den Geschäftsbetrieb aller Wohnungsunternehmen, trotz regionaler Unterschiede, auf die Beschaffung von Häusern und Wohnungen für ihre Mitglieder zu beschränken.

Als erste unter den schleswig-holsteinischen Baugenossenschaften entsandte der Husumer Arbeiterbauverein einen Delegierten zu einer Tagung des Verbandes der Baugenossenschaften Deutschlands nach Hannover. Von den dortigen Eindrücken inspiriert, versammelten sich am 2. November 1900 Delegierte der schleswig-holsteinischen Baugenossenschaften in Ellerbek, gründeten den Verband Schleswig-Holsteinischer Baugenossenschaften mit Sitz in Kiel und wählten Landesversicherungsrat Peter Christian Hansen zu dessen Direktor. Am 11. Juni 1901 beschlossen die Mitglieder im Werfterholungsheim Ellerbek, den Verband nach dem Genossenschaftsgesetz als Revisionsverband zu etablieren. Ein Jahr später genehmigte der Preußische Minister für Handel und Gewerbe die Verbandssatzung


HUT AB, HERR HANSEN!
Peter Christian Hansen wurde am 12. März 1853 in Flensburg geboren. Als Sohn eines Eisengießers wuchs er in einer achtköpfigen Familie auf und musste früh zum Lebensunterhalt beitragen, was zum Abbruch der Volksschule führte. Eine prägende Erfahrung war der mühsame Erwerb eines Eigenheims durch seine Eltern, wodurch er jedoch die Bedeutung guter, stabiler Wohnverhältnisse für individuelle Entwicklungschancen erkannte.

Mit 15 arbeitete er als Anwaltsgehilfe, bildete sich durch sozialreformerische Werke weiter und veröffentlichte eigene Pressebeiträge. 1872 verbrachte er einige Monate in den USA, lernte Englisch und wurde nach seiner Rückkehr Redakteur der Flensburger Nachrichten. Er entwickelte sich zu einem bürgerlichen Sozialpolitiker, trat der Nationalliberalen Partei bei und kandidierte 1902 für den Reichstag.

Nach seiner Militärzeit war er 1876/77 Privatsekretär des Nationalökonomen Victor Böhmert. Ohne Reifeprüfung begann er ein Studium am Dresdner Polytechnikum, wechselte nach Leipzig zur Nationalökonomie bei Wilhelm Roscher, studierte an der Sorbonne und in Straßburg bei Gustav Schmoller. Seine berufliche Laufbahn führte ihn über die Redaktion der Kieler Zeitung, die Geschäftsführung der Kieler Handelskammer und Tätigkeiten in der Gewerbekammer sowie in Berufsgenossenschaften zur Schleswig-Holsteinischen Provinzialverwaltung, wo er ab 1890 als Landesversicherungsrat wirkte.

Nebenberuflich engagierte er sich in der Armen- und Gefangenenfürsorge, gegen Alkoholmissbrauch und für Heime für Mädchen und Lehrlinge. Besonders widmete er sich der Arbeiterwohnfrage. 1877 studierte er in Dänemark und Schweden genossenschaftliche Wohnmodelle und propagierte in Deutschland das Kopenhagener Modell. Auf seine Initiative entstanden Arbeiterbauvereine in Flensburg, Ellerbek und Kiel.

Peter Christian Hansen setzte sich für die öffentliche Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ein, da er diesen als Mittel zur sozialen Stabilisierung sah. Er argumentierte, dass gesunde und erschwingliche Wohnverhältnisse soziale Aufstiegschancen fördern und zur Stärkung einer zufriedenen, prosperierenden Mittelschicht beitragen würden. Dabei suchte er stets den Dialog mit der Politik, Städten und Kommunen, um Unterstützung für die Baugenossenschaften zu gewinnen. Für seinen unermüdlichen Einsatz in der Sozialpolitik erhielt Hansen zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen.


Vereinheitlichung auf Reichsebene – aber verbandslose Hamburger

Mit dem Verband der Baugenossenschaften Deutschlands war ein Anfangspunkt gesetzt, einheitlich und unkompliziert verlief die Verbandsentwicklung auf Reichsebene jedoch nicht. Ein Prinzipienstreit über die Frage von Eigentumsbildung versus Beschränkung auf den Bau von Mietshäusern zum Verbleib in den Genossenschaften spaltete im November 1897 den gerade erst formierten Verband und führte zur Gründung des Verbandes der auf der Grundlage des genossenschaftlichen Eigentums stehenden Baugenossenschaften. Dennoch entstanden auf Reichsebene zwischen 1900 und 1925 – zeitlich versetzt, ohne einheitliche Grundlagen und teils noch ständisch definiert – insgesamt 17 Prüfungsverbände, von denen elf, wie der nördlichste Verband, regional tätig waren. Die übrigen agierten reichsweit, zunächst noch beschränkt auf die Prüfungstätigkeit, zunehmend aber auch beratend und als Interessenvertretung. 

In Hamburg blieb ein regionaler Zusammenschluss der Baugenossenschaften zunächst aus, teils wegen Differenzen, teils weil viele Genossenschaften bereits reichsweit organisiert waren. 1922 entstand zwar eine Arbeitsgemeinschaft aus Beamten und Kriegsgeschädigten, die Öffentlichkeitsarbeit leistete, staatliche Finanzierungen forderte und gegen unseriöse Neugründungen vorging, eine engere Zusammenarbeit entwickelte sich jedoch nicht. Einige Hamburger Baugenossenschaften traten der genossenschaftsnahen DEWOG-Bewegung bei. Im Unterschied zu strukturierten Regionalverbänden wie in Schleswig-Holstein oder Bayern blieb Hamburg zunächst ein Beispiel für ein unorganisiertes Wohnungswesen, in dem Genossenschaften keiner Verbandspflicht unterlagen.

Verbandsarbeit in ihren Anfängen

Vor dem Hintergrund teils ausufernder Grundstücksspekulationen im Kontext der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum 1. Januar 1900 sowie der sich damit kritisch auseinandersetzenden Bodenreformbewegung durch tragende Akteure wie Adolf Damaschke gab es im Norden weiterhin hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Der Kreis um Peter Christian Hansen betrieb von Anfang an, bezogen auf Verhandlungen mit Stadtverwaltungen, Staats- und Reichsbehörden, intensives Networking. Er selbst erweiterte sein Wissen durch Teilnahme an nationalen und internationalen Wohnungskongressen. Vor allem aber wirkte er in der Provinz, informierte die Mitgliedsunternehmen durch regelmäßige Verbandsrundschreiben über gesetzliche Neuerungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Architektenwettbewerbe und Ausstellungen oder hielt unentgeltliche Vorträge zur Lösung der Arbeiterwohnungsnot wie beim Spar- und Bauverein für Schiffbek oder in Bergedorf.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes war früh recht professionell. Die Tagespresse zeichnete oft ein wohlwollendes Bild der schleswig-holsteinischen Baugenossenschaften, die eben keine Mietskasernen errichteten, sondern nach regionalen Erfordernissen pragmatisch verbesserte Wohnverhältnisse schufen. Einige errichteten Einzel- oder Doppelhäuser mit Garten, deren Bewohner sie allmählich erwarben. Andere bauten im Eigentum der Genossenschaft verbleibende Mehrfamilienhäuser, während ein dritter Teil ein gemischtes Verfahren bevorzugte. Zwar wurde auch hier das Für und Wider von Einzel- und Gemeinschaftseigentum diskutiert, eine starke Kontroverse wie auf Reichsebene gab es im Norden jedoch nicht.

Obwohl offiziell seit 1901 Revisionsverband, behandelten die Delegierten der Jahrestagungen diesbezügliche Themen wie die Aufsichtspflicht des Verbandes, einheitliche Prüfungsgrundsätze, die korrekte Anlage von Prüfberichten, disziplinarische Konsequenzen bei Satzungsverstößen, fehlerhafte Buchführung oder Bilanzen zunächst nur am Rande. Trotzdem leisteten die ehrenamtlichen Verbandsrevisoren, Zahlmeister a.D. Talke und sein Stellvertreter, von Anfang an gute Arbeit, reisten durchs Land, prüften Baugenossenschaften von Mölln bis Eckernförde und attestierten vielen im Allgemeinen eine gute Buchführung. Noch besser wurde es ab 1906, nachdem der Allgemeine Genossenschaftstag den Baugenossenschaften die regelhafte Benutzung eines einheitlichen Bilanzschemas empfohlen hatte.

Die alljährlichen Tagungen des Verbandes boten überdies Gelegenheit, politische Entscheidungsträger für die Genossenschaftsbewegung zu gewinnen und internationale Gäste einzuladen, etwa aus Dänemark. Fachreferenten hielten Vorträge zu Themen wie Bauordnung, Infrastruktur oder Hygiene. Besonders alarmierend war 1903 der Bericht eines Arztes zur Wohnsituation in Hamburg, wo jährlich immer noch 1.500 Menschen an Tuberkulose verstarben. Er forderte mehr Engagement nach internationalen Vorbildern wie London und die Niederlande.

Erste partielle städtische Unterstützung

Aufgrund des spürbaren Wohnungsmangels unterstützten Städte wie Kiel früh die Genossenschaftsbewegung, unter anderem durch großzügige Darlehensvergaben bei der Gründung des dortigen Bau- und Sparvereins. Nachdem eine Doppelgemeinde in Westholstein Darlehen gegen eine persönliche Bürgschaft von Vorstandsmitgliedern gewährt hatte, begannen auch Städte wie Elmshorn, Friedrichstadt, Glückstadt, Husum, Oldesloe oder Schleswig mit Bürgschaftsübernahmen gegenüber der Landesversicherungsanstalt, wenn diese Darlehen an Baugenossenschaften vergab. So kam es auch hier zu einer wirksamen Unterstützung. Außerdem überließen etwa Brunsbüttel, Kiel und Schleswig den Baugenossenschaften Grund und Boden zu ermäßigten Preisen, auch erste steuerliche Erleichterungen waren 1910 in Brunsbüttel und Brunsbüttelkoog zu verzeichnen. Ellerbek erstattete die Hälfte der Baupolizeigebühren zurück, Flensburg ermäßigte die Grund- und Gebäudesteuern sowie die Wasserabgabe, Husum reduzierte die Gebäudesteuer auf drei Viertel des normalen Satzes, und in Itzehoe wurden Häuser nur mit der Hälfte des Gemeindegrundsteuersatzes belastet. Fast überall gewährten die Städte Steuerermäßigungen beispielsweise auch auf die Erbschaftsteuer. Die Landesstempelsteuer für Bau- und Mietkontrakte wurde auf Antrag erlassen, Gerichtsgebühren ebenso. Ein Leuchtturm in der Zusammenarbeit war von jeher die Stadt Flensburg gewesen: Hier engagierten sich bereits seit der Gründung hohe städtische Kommunalbeamte in der Verwaltung respektive im Aufsichtsrat der dortigen Baugenossenschaft.

Ein Erlass und noch zögerliche Kommunen

Nachdem vormals nur der Staat für städtische Arbeiterwohnungen gesorgt hatte, wurden parallel mittels eines Ministerial-Erlasses vom 19. März 1901 die Regierungspräsidenten aufgefordert, die Kommunen stärker in eine sozial angemessene Wohnungsfürsorge für einkommensschwache Bevölkerungsschichten einzubinden. Auch im Norden wurden die Kommunen nun dazu angehalten, ihre Bodenpolitik anzupassen, geeignete Grundstücke frühzeitig vor Spekulanten zu sichern, sie mit maßvollen Erschließungskosten zu entwickeln und gemeinnützige Genossenschaften und Bauvereine aktiv zu unterstützen.

Indes zeigten viele Kommunalverwaltungen an einem solchen fördernden Entgegenkommen, obgleich sie gesetzlich dazu berechtigt waren, noch immer wenig Interesse. So mussten Baugenossenschaften mancherorts die Rinnsteine auf eigene Kosten anlegen, und manch Stadtverordnetenkollegium versuchte, die Anlage der Straßen gänzlich auf die Unternehmen abzuwälzen. Vieles in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Baugenossenschaften steckte noch in den Kinderschuhen, insbesondere eine engere Verbindung über Geschäftsanteile hatte es bis dahin noch nicht gegeben. Allerdings beruhte das auf Gegenseitigkeit, denn noch hatte auch keine Baugenossenschaft eine solche kommunale Beteiligung beantragt. Immerhin: In wenigen Fällen gehörten kommunale Beamte den Gremien einer Baugenossenschaft an – wenn auch nicht in amtlicher Funktion.

Um 1912 hatte der Erlass von 1901 noch keine intensive, geschweige denn flächendeckende Förderung der baugenossenschaftlichen Bestrebungen vonseiten der Gemeinden bewirkt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Verband Schleswig-Holsteinischer Baugenossenschaften, sich dem Allgemeinen Verband der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften anzuschließen, um auf diesem Weg mehr Druck auf die Gemeinden auszuüben. Dieses Selbstbewusstsein kam nicht von ungefähr, entwickelten sich die Baugenossenschaften doch mehr und mehr zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, auf den die staatlichen Institutionen gerne zurückgriffen. Im Winter 1908/09 etwa trat der Regierungspräsident mit der Bitte an den Verband heran, zur Bekämpfung des Arbeitsmangels etwaige Erdarbeiten oder Straßenanlagen schon jetzt auszuführen.

Erst in den Folgejahren ging eine Reihe von Gemeinden zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Baugenossenschaften über. Leitende kommunale Verwaltungsbeamte übernahmen Vorstands- und Aufsichtsratsposten und brachten dort wertvolles Wissen ein. Gemeindeverwaltungen übernahmen Darlehen und gewährten immer öfter Erleichterungen beim Erwerb von Baugelände, bei der Anlage von Straßen, Wasser-, Kanalisations- und Beleuchtungsanlagen. Besonders stolz war der Verband darauf, dass sich mittlerweile in allen Baugenossenschaften auch Arbeitgeber und Männer aller Gesellschaftsklassen sowie aller politischen Parteien den genossenschaftlichen Idealen verbunden fühlten und sich für die gemeinsame Sache stark machten. Von Frauen allerdings war, auch auf allen Jahresversammlungen, noch nicht die Rede.


EIN GENOSSENSCHAFTSÜBEL? GEGENWIND UND ANFEINDUNGEN
In den Anfangsjahren des VNW gab es erheblichen Widerstand der privaten Wohnungswirtschaft gegen die Genossenschaftsbewegung – oft aus Existenzängsten. Besonders der Deutsche Haus- und Hausbesitzertag kritisierte die staatliche und kommunale Förderung der Baugenossenschaften als ungerechtfertigt und diffamierte sie populistisch als „Krebsschaden für den Hausbesitzerstand“.

1906 forderte dieser Verband seine Mitglieder sogar auf, Baugenossenschaften zu melden, die trotz fehlenden Wohnraummangels öffentliche Gelder erhielten. Auch in Schleswig-Holstein protestierten 1905 mehrere Haus- und Grundbesitzervereine in einer Petition an den Reichstag gegen weitere finanzielle Unterstützung für Baugenossenschaften. Der achte Verbandstag der schleswig-holsteinischen Haus- und Grundbesitzervereine stellte die Wohnungsnot infrage und warnte vor einem Überangebot kleiner Wohnungen. Noch 1911 verlangten private Hauseigentümer steuerliche Gleichstellung im Kleinwohnungsbau. Erst in den 1920er-Jahren entspannte sich das Verhältnis, als deutlich wurde, dass Baugenossenschaften nur dort gegründet wurden, wo ein tatsächlicher Bedarf bestand.


Externer Druck, große Wirkung  

In den folgenden Jahren wuchs der Kreis der Unterstützer, unter anderem durch die Eisenbahndirektion Altona oder die schleswig-holsteinische Landwirtschaftskammer. Doch ab 1906/07 verschlechterte sich das wirtschaftliche Umfeld: Steigende Baukosten und Finanzierungsprobleme führten dazu, dass viele Genossenschaften den Neubau vorerst einstellten – eine Entwicklung, die bis mindestens 1909 anhielt. 1908 war die Finanzierung des Kleinwohnungsbaus ein zentrales Thema auf dem 49. Allgemeinen Deutschen Genossenschaftstag in Frankfurt am Main, auf dem der Verband Schleswig-Holsteinischer Baugenossenschaften als Unterverband anerkannt wurde. Angesichts wegbrechender Geldgeber empfahl die Versammlung den Baugenossenschaften, ihre Mietkalkulation präziser zu gestalten – inklusive aller Kosten wie Zinsen, Steuern, Reparaturen und Rücklagen. Ähnlich argumentierte der schleswig-holsteinische Verband, denn Revisionsberichte von 1910/11 zeigten drastisch gestiegene Betriebs- und Instandhaltungskosten, die durch zu niedrige Mieten nicht gedeckt wurden. Finanzielle Schieflagen einiger Unternehmen wurden zudem durch Zinserhöhungen auf Darlehen der Landesversicherungsanstalt verschärft. Der Verband ermahnte seine Mitglieder daher eindringlich, auf eine nachhaltige Rentabilität der Wohnanlagen zu achten und notwendige Mieterhöhungen nicht hinauszuzögern. Dabei unterstützte er mit praxisnahen Berechnungsbeispielen, erarbeitete eine einheitliche Satzungsvorlage und empfahl seinen Mitgliedern vor allem die verstärkte Eigenkapitalbildung.

Trotzdem gab es noch immer vielfältige, aus den vielen Jahrzehnten ungesunden Wohnens resultierende Wohnprobleme, beispielsweise das sogenannte Trockenwohnen, bei dem viele Menschen in den oft noch feuchten Neubauwohnungen ihre Gesundheit gefährdeten. Selbst danach wurden halbwegs nutzbare Räume nicht selten an Fremde untervermietet, während die eigentlichen Mieter – oft große Familien – weiter in Küchen, dunklen, luftleeren Verschlägen und fensterlosen Kammern hausten. Die Baugenossenschaften und ihr Verband versuchten, dieser Problemlage schon früh durch Kooperationen, zum Beispiel mit dem Verband der deutschen Mietervereine oder mit dem Deutschen Verein für öffentliche Gesundheitspflege, entgegenzuwirken.


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Viele in der Reichs- und Staatsregierung sowie die nachgeordneten Behörden hatten den gemeinnützigen Bestrebungen der Baugenossenschaften besonderes Wohlwollen entgegengebracht. Bis Ende 1912 waren durch die 35 im Verband organisierten Unternehmen mit ihren etwa 14.600 Mitgliedern rund 2.500 Wohnhäuser mit etwas über 6.000 Wohnungen zu einem Herstellungswert von rund 26,3 Millionen Mark errichtet worden. Die Nachfrage aus dem Kernbestand der Mitglieder richtete sich dabei zwar auf Einzelhäuser mit ein oder zwei Wohnungen, es waren aber auch schon 44 Häuser mit jeweils drei, 153 Häuser mit jeweils vier und 382 Gebäude mit jeweils fünf oder mehr Wohnungen gebaut worden. Das Gros dieser Wohnungen verfügte über zwei oder drei Stuben samt Küche, es gab aber auch schon 510 Vierzimmerwohnungen. Nur 31 Wohnungen verfügten über fünf Zimmer, und es existierten fast ebenso wenig Einzimmerwohnungen. Lediglich drei Stuben ohne Küche waren in jenen Jahren für alleinstehende alte Menschen bestimmt. Insgesamt hatte die Schleswig-Holsteinische Baugenossenschaftsbewegung bis dahin etwa 30.000 Menschen „gemütliche Häuslichkeit und gutes Wohnen“ ermöglicht, wie ein Redner 1913 das Kernziel genossenschaftlichen Bauens beschrieb. Die Baugenossenschaften hatten sich im sozialen Wohnungsbau als feste Größe etabliert.


Doch die allgemeine Stimmung trübte sich ein. Kritische Beobachter bemängelten einen gewissen Gleichmut der Mitglieder ihren Genossenschaften gegenüber, viele waren sich ihrer Rechte und vor allem ihrer Pflichten nicht bewusst, sodass sich auch der Verband veranlasst sah, den Erhalt der Häuser und gute zwischenmenschliche Beziehungen deutlich anzumahnen. Auf dem Allgemeinen Genossenschaftstag in Posen im August 1913 warfen die bevorstehenden dunklen Zeiten ihre Schatten voraus, denn schon hier wurden die Baugenossenschaften angesichts von Kriegsfurcht und Kriegsbereitschaft vor organisatorischen Fehlern gewarnt.

Friedensarbeit in Kriegszeiten

Knapp zwei Wochen vor Kriegsbeginn tagte der Verband im Juli 1914 in Eckernförde ein letztes Mal in Friedenszeiten, beschäftigte sich noch mit leichten Themen wie dem Altonaer Vorgarten- und Balkonschmuckwettbewerb. Bis ins Frühjahr 1915 nahm der Geschäftsbetrieb zwar seinen geordneten Gang, und auch im 20. Kriegsmonat bezeichnete der Verbandsvorsitzende die finanzielle Lage als erfreulich solide, allerdings hatten die meisten Baugenossenschaften bei ihren Gläubigern bereits um die zeitweilige Aussetzung von Tilgungsbeträgen bitten müssen. Auch war die Bautätigkeit aufgrund von Geld-, Material- und Arbeitskräftemangel vollständig zum Erliegen gekommen. Peter Christian Hansen schaute bereits in die Zukunft, erwartete nach Kriegsende massive wirtschaftliche Verwerfungen auch auf dem Wohnungsmarkt, dem aufgrund einer zu erwartenden steigenden Nachfrage nach Familienwohnungen und Wohnungen für Ledige, vor allem aber für Kriegsbeschädigte, zusätzliche Herausforderungen bevorstanden. Insbesondere der Gruppe der Kriegsversehrten signalisierte der Verband schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie durch ihre regelmäßigen Militärrentenbeiträge und ergänzend durch Renten aus der Invalidenversicherung problemlos die Mitgliedschaft beantragen konnten. Er unterstützte frühzeitig die nun entstehende Bewegung, sogenannte Kriegerheimstätten zu errichten, mahnte aber auch eine realistische Finanzierung an. 

Da im Bereich des Bauens keine Besserung in Sicht war, beschränkten sich Verbandstagungen, denen im Sommer 1916 unter anderem ost- und westpreußische Baugenossenschaften als Gäste beiwohnten, inhaltlich darauf, die Nachkriegszeit vorzubereiten, Gesetzesvorhaben anzustoßen beziehungsweise auf deren Ratifizierung zu drängen. Mit Blick auf die Kriegsheimkehrer unterstützte der Verband etwa das vom Reich verabschiedete Kapitalabfindungsgesetz vom 3. Juli 1916, durch das Kleinsiedlungen auf dem Land gefördert wurden, und den in Umsetzung befindlichen Reichswohnungsfürsorgefonds. Die Verbandsführung hielt engen Kontakt zur Landesversicherungsanstalt und rief Stadtverwaltungen und Landgemeinden zu enger Kooperation auf – immer um negative Erfahrungen, die sich nach dem Krieg von 1870/71 in einzelnen größeren Städten gezeigt hatten, nicht zu wiederholen. 

Trotz aller kriegsbedingten Einschränkungen lief die reine Verbandsarbeit auch im dritten Kriegsjahr weiter. Es wurden Rundschreiben und Zeitschriftenbeiträge verfasst, reichs- und provinzweit Tagungen vorbereitet und besucht. Der Verband kümmerte sich um Mustervorlagen für Grundstückskäufe und Mietverträge, um die Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und schloss sich dem Deutschen Wohnungsausschuss an, der aus dem Deutschen Verein für Wohnungsreform hervorgegangen war. Auch die Revisionsarbeit durch die beiden Verbandsrevisoren fand ihre kontinuierliche Fortführung. 

In finanzielle Schwierigkeiten gerieten Genossenschaften zum Beispiel, wenn Soldatenfrauen die Mietzahlungen einstellten, vor allem aber jene Unternehmen, die den Mietzins nicht auskömmlich berechnet hatten. Dies hatte zur Folge, dass Reich, Staat und Landesversicherungsanstalten Stundungen gewähren mussten. Darüber hinaus machte sich die allgemein zunehmende Teuerung mit höheren Tarifen der Landesbrandkasse oder mit Rückständen bei den Instandhaltungen bemerkbar – insbesondere bei größeren Gebäuden im Besitz der Genossenschaften.  Zwar hatten im vierten Kriegsjahr einige Gesetze den preußischen Landtag passiert, und eine neue Sonderbaupolizeiverordnung enthielt Erleichterungen für den Kleinwohnungsbau, aber angesichts der desaströsen Kriegslage und der brachliegenden Bautätigkeit waren Fragen des Kleinwohnungsbaus eher theoretischer Natur. Auch die Geschäftsführung der Baugenossenschaften war vielfach nicht leichter geworden, weil der fortschreitende Krieg immer mehr Lücken in die Reihen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder riss. 

Widerstand gegen den Krieg und seine belastenden Folgen für Mitglieder und Mitgliedsunternehmen äußerte der Verband während der vier Kriegsjahre aber nicht – im Gegenteil: Bis zum Sommer 1916 zeichneten die schleswig-holsteinischen Baugenossenschaften Kriegsanleihen in Höhe von fast 1,4 Millionen Mark und beteiligten sich bis zur achten Kriegsanleihe an seiner Finanzierung. Mit jeder neuen Anleihenausgabe rief Hansen die Baugenossenschaften zu nachdrücklichen Kraftanstrengungen auf, weil es eben nicht nur Aufgabe der gemeinnützigen Unternehmen sei, für „Wohnung und Scholle“ für die ärmeren Teile der Bevölkerung zu sorgen, sondern den heimischen Boden und das Vaterland vor den feindlichen Angriffen zu schützen.

In der neuen Demokratie – ein Neustart mit Hindernissen

Ungeachtet der Kriegsniederlage und des Zusammenbruchs der Monarchie, revolutionärer Unruhen und blutiger Streiks, in einer Zeit, in der sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland durchsetzte, versuchte der Verband inmitten von Wirtschaftskrise und Wohnungsnot mit aller Kraft einen Neubeginn. 

Aus der Wahl zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919, die unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts beinhaltete, gingen die Sozialdemokraten als stärkste politische Kraft hervor. Die erste Wahl zum Reichstag der Weimarer Republik erfolgte am 6. Juni 1920. Wichtig für den Verband war vor allem, dass laut Artikel 155 der Weimarer Verfassung die Verteilung und Nutzung des Bodens künftig durch den Staat überwacht und Missbrauch verhütet werden sollte – insbesondere jedoch, dass für alle Familien das Recht auf gesunde Wohnungen festgeschrieben worden war. Städte und Kommunen waren nun gehalten, sich aktiv um die Wohnraumversorgung zu kümmern. So kam es vielerorts zur Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen, oder die Gründung von Baugenossenschaften wurde unterstützt.

Mit der Rückkehr vieler Kriegsbeschädigter und Rückwanderer aus den abgetretenen Gebieten begann sich auch im Norden die Kriegerheimstätten-, Siedler- und Gartenstadtbewegung zu entwickeln. Oberstes Ziel war es, all jenen Heimkehrenden, die durch Verwundung oder Erkrankung in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt waren, behagliche Wohnverhältnisse zu schaffen. So entstanden in Schleswig-Holstein neue Eigenheim- und Siedlungsbauunternehmen, die sich teils nach einiger Zeit auch dem Verband anschlossen. Parallel versuchte der Verband, möglichst viele Kriegsheimkehrer in die bereits existierenden Baugenossenschaften zu integrieren, um ihnen die schwierigen Neugründungen eigener Genossenschaften zu ersparen. 

Angesichts der sich nach dem Krieg verschärfenden, kritischen Wohnsituation samt Zwangseinquartierungen bedeutete Verbandsarbeit auch jetzt wieder zumeist Krisenintervention. Als Notlösungen wurden Dachgeschossausbauten organisiert, brachten aber nur punktuelle Entlastungen. Mit Kriegsende brach die Ziegelversorgung im Norden zusammen, und Kohlezüge etwa aus Westfalen erreichten die Region aufgrund von Streckensperrungen nicht. Trotz der Freigabe militärischer Depots durch Heer und Marine verschwanden dringend benötigte Baumaterialien wie Steine, Holz, Kalk, Zement und Dachpappe auf dem Schwarzmarkt. Dieser nahm bald so bedrohliche Ausmaße an, dass der Verband drastische Strafen forderte. In diesem Zusammenhang bewahrte der Verband gerade unerfahrene Geschäftsführungen vor unseriösen Anbietern, die ihre Bauverfahren als neu, modern und billig anpriesen. Obwohl weite Teile der Gesellschaft Bereitschaft zur Lösung des Wohnungsproblems zeigten, verhinderten Baustoff- und Arbeitskräftemangel, Kontingentierung, ein kompliziertes System an Bedarfsscheinen und nachfolgend extreme Preissteigerungen einen sofortigen Baubeginn. Zwar versuchte der Staat ab 1919, mit Überteuerungszuschüssen gegenzulenken, allerdings bremste die Bürokratie, weshalb der Verband für mehr Dezentralisierung plädierte, damit nicht jeder Förderantrag den Umweg über Berlin nehmen musste. Als ein weiteres Hemmnis konstruktiver Problemlösungen beim Bauen empfanden Bauherren auch damals schon die Überreglementierung bei Baunormen.


VERLÄSSLICHER PARTNER IN SCHWIERIGEN ZEITEN: DIE HEIMSTÄTTE
Ab 1918/19 begann der Staat im Zuge einer systematischen Wohnungspolitik mit der Gründung von Wohnungsfürsorgegesellschaften. In Schleswig-Holstein übernahm zunächst die Schleswig-Holsteinische Höfebank die Geschäftsführung der Wohnungsfürsorge Schleswig-Holstein GmbH, die später als Heimstätte Schleswig-Holstein GmbH bekannt wurde. Ihr Ziel war die Förderung des Baus gesunder und kostengünstiger Wohnungen, insbesondere durch die Unterstützung von Baugenossenschaften. War die Gründung der Heimstätten in anderen Provinzen in Baugenossenschaftskreisen wegen befürchteter Einschränkungen bei der Selbstständigkeit zunächst misstrauisch betrachtet worden, entwickelte sich in Schleswig-Holstein von Anfang an eine gegenseitig nutzenbringende, gut funktionierende Dreieckskonstellation zwischen der Verbandsleitung, den Baugenossenschaften und der Heimstätte. Diese Verbindung erwies sich in den Folgejahren für die Förderung des Kleinwohnungsbaus und Siedlungswesens als unentbehrlich, denn in Zeiten überhöhter Baustoffpreise und von Materialknappheit wirkte sie durch zentrale Beschaffung und Marktregulierung stabilisierend. Zudem entfaltete sie große Wirkung als Baustellenberatungsstelle. Damit kontinuierlich gebaut werden konnte, kümmerte sich die Gesellschaft etwa um die Beschaffung und Vermittlung erst- und zweitstelliger Hypotheken und unterstützte die Baugenossenschaften bei der Erlangung von Darlehen. Überdies stellte sie Merkblätter mit wertvollen Informationen bereit und präsentierte sich auf Fachausstellungen, um den Wohnungsbau weiter voranzutreiben.


In inflationären Zeiten: der Verband als Motivationsfaktor

Die Geschäftsführungen vieler Baugenossenschaften legten trotz unsicherer Lage teils blauäugig im Vertrauen auf staatliche Überteuerungszuschüsse neue Bauprojekte auf. Schon kurz danach gerieten sie jedoch aufgrund weiter steigender Kosten auf allen Gebieten, teils auch durch überforderte Architekten, erneut in eine bedrohliche Finanzierungskrise. Und das, obwohl es den Baugenossenschaftsverbänden zunächst noch gelang, in Berlin einige zusätzliche Mittel zu sichern. Eine von der Heimstätte einberufene Versammlung, an der neben dem Verband auch große Städte teilnahmen, forderte ein Notgesetz, vergünstigte Baustoffe und Transporthilfen. Doch die Antwort war ernüchternd: Die Staatskassen waren leer, Besserung war nicht in Sicht. Übrig blieb nur die notdürftige Fertigstellung bereits begonnener Bauten – mit ungewisser Zukunft. Im Kern blieb die Situation bis 1921 prekär. Daran änderten auch ein hochrangig besetzter, neu gegründeter Siedlungsbeirat für die Provinz und neue Gesetze wenig. Zudem achtete der Staat strikt darauf, dass öffentliche Mittel zweckgerichtet und vertragsgemäß verwendet wurden, andernfalls drohte die komplette Rückforderung. 

Bis auf wenige Ausnahmen etwa in Heiligenhafen, Kellinghusen oder Kappeln, wo die Gemeinden massive Unterstützung gewährten, war die baugenossenschaftliche Bautätigkeit Mitte 1922 unmöglich geworden. Lagen die Kosten für Bauholz für eine Kleinwohnung 1913 noch bei etwa 800 Mark, betrugen sie nun 75.000 Mark. Innerhalb eines Jahres war der Preis für einen Zentner Kalk von 10 auf knapp 63 Mark gestiegen, der für 1.000 Mauersteine von 280 auf 1.160 Mark. Eine ähnliche inflationäre Entwicklung gab es bei Dachziegeln und Fußbodendielen, der Stundenlohn eines Maurers oder Zimmermanns kletterte von 6,90 auf 31,80 Mark. Insgesamt hatte sich der Herstellungspreis für eine Kleinwohnung seit dem Sommer 1921 auf rund 250.000 bis 300.000 Mark verfünffacht. 

Viele versuchten, dem gemeinnützigen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein wieder auf die Beine zu helfen. Da waren die traditionell leistungsfähigen Spar- und Leihkassen, die Heimstätte beteiligte sich an der Gründung der Landespfandbriefanstalt, die Preußische Zentralgenossenschaftskasse gründete die Genossenschaftliche Hypothekenbank, und selbst Krankenkassen erklärten sich bereit, bei der Beschaffung von Hypotheken und Darlehen Hilfe zu leisten. All dies genügte jedoch nicht: Entweder kam der Geschäftsbetrieb nur schwer in Gang, oder es blieb bei Ankündigungen. Ein Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit im Kleinen war die mit dem Zentralverband Schleswig-Holsteinischer Obst-, Gartenbau- und Kleingartenvereine, unter dessen Regie sich die Kleingartenbewegung in der Provinz zu einer bedeutsamen Ergänzung der Wohnungsfürsorge entwickelte und dem Mangel an Lebensmitteln entgegenwirkte. So gingen auch die Baugenossenschaften dazu über, mithilfe der Gemeinden Gelände für Kleingärten zum Anbau von Kartoffeln, Gemüse, Fruchtsträuchern und Obstbäumen zu günstigen Pachtpreisen bereitzustellen.


KONKRETES WIRKEN IN SCHWIERIGEN ZEITEN
Zwar musste der Verbandsvorstand, der sich bis 1919 aus drei, danach aus fünf Mitgliedern zusammensetzte, 1923 wegen leerer Kassen die regelmäßigen Rundschreiben an die Mitgliedsunternehmen und die Behörden einstellen, dennoch schaffte er es, die Baugenossenschaftsbewegung weiter mit Leben zu füllen. Auf der einen Seite bot der Verband konkrete unternehmensspezifische Hilfe bei Themen wie Kündigungsrecht, Maßnahmen gegen Mietwucher, Beratung zu Dividendenzahlungen, zur Verwendung des Reservefonds, zur Rückzahlung von Kriegsanleihen, in steuerlichen Fragen und Versicherungsangelegenheiten an. Auf der anderen Seite bearbeitete der Verband übergeordnete Angelegenheiten, wie eine mögliche Intervention des Staates auf dem Holzmarkt, oder er entwickelte zusammen mit Bildungseinrichtungen wie der Staatlichen Baugewerkeschule in Eckernförde Lehrpläne für Revisoren, Bautechniker, Statiker oder Volkswirtschaftler, um Einfluss auf die Ausbildung von künftigen Mitarbeitern im Siedlungs- und Wohnungswesen zu nehmen. All diese Aktivitäten führten dazu, dass sich der Selbsthilfegedanke weiter ausdehnte und der Verband 1920 auf 50 Mitgliedsunternehmen anwuchs, deren Zahl sich im Laufe des nächsten Jahrzehnts noch mal verdoppelte.


Noch bevor die Inflation ihren Höhepunkt erreichte, blieb der Verband im Norden der zentrale Verbindungspunkt zwischen den Mitgliedern und couragierter Verfechter der genossenschaftlichen Grundprinzipien. Stets betonte er die eigene Stärke und den inneren Zusammenhalt der Mitgliedsunternehmen, forderte aber auch immer wieder eindringlich, trotz teils erheblicher Steigerung des Mietzinses um 100 oder 150 Prozent, den Einsatz jedes einzelnen Mitglieds ein, durch pfleglichen und schonenden Umgang mit den Häusern und Wohnungen Kosten zu sparen und dank unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe die Gebäude nicht verfallen zu lassen. 

Die massive Geldentwertung, verursacht durch die Entkoppelung der Währung vom Gold, durch Kriegsschulden und Reparationsverpflichtungen, erreichte im Herbst 1923 ihren Höhepunkt, als die Mark ihre Funktion als Tauschmittel verlor. Erst die Einführung der Rentenmark am 15. November 1923 stabilisierte die Wirtschaft, führte jedoch zu Einsparungen, Massenentlassungen und sinkenden Realeinkommen, die auch Wohnungsunternehmen und Mieter trafen. Die Wohnungsnot, in Hamburg etwa mit über 29.000 fehlenden Wohnungen, blieb bestehen. Trotz sich langsam stabilisierender Verhältnisse prägte die Inflation das kollektive Gedächtnis.

Im Bereich der wieder einsetzenden Wohnungsbauförderung wurde 1924 per Steuernotverordnung die Hauszinssteuer als Aufschlag auf die Grundsteuer eingeführt. Die Einnahmen der Steuer, die bis 1943 gelten sollte, flossen über die Länder an die Kommunen und die neu eingerichteten Wohnungsfürsorgefonds, an denen auch die gemeinnützigen Bauunternehmen partizipierten. Parallel etablierte sich im privaten Sektor ein fragwürdiges System, bei dem Wohnungsbedürftige große Teile ihrer Ersparnisse, teil das Mehrfache einer Jahresmiete, als sogenannte Baukostenzuschüsse an private Bauherren zahlten. Diese verwandten die Zuschüsse zwar für Neubauten, setzten die Mieten aber nicht entsprechend niedrig an. Besonders lukrativ wurde es für die Privatwirtschaft dann, wenn sie zusätzlich staatliche Förderung aus den Hauszinssteuerhypotheken erhielt. Kurzum: Für das Gros der Wohnungssuchenden bot sich hier naturgemäß zu den gemeinnützigen Bauunternehmen keine Alternative.


GLÜCKLOSE GESETZGEBUNG UND EIN NEUER VORSITZENDER
Ernüchternd war im Grunde zu diesem Zeitpunkt jedoch, was die Zu- und Mitarbeit des Verbandes während der Kriegsjahre hinsichtlich der Gesetzgebung gebracht hatte. So enthielt beispielsweise das preußische Bürgschaftssicherungsgesetz vom 10. April 1918 von Anfang an zu viele formelle Anforderungen, sodass bis Sommer 1922 erst eine einzige Baugenossenschaft einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge kamen maximal bei Landarbeiterwohnungen zum Tragen. Auch aus der Rentengutsgesetzgebung, die zur Förderung des Kleinwohnungsbaus in den außerstädtischen Bezirken und auf dem Land beitragen sollte, hatten bislang nur einzelne Baugenossenschaften Nutzen ziehen können. Wenn dann Finanzverwaltungen Steuergesetze zum Nachteil der Unternehmen auslegten oder erwartete Vergünstigungen nicht gewährten, war das Fiasko komplett.

Da war es nur ein schwacher Trost, als Peter Christian Hansen darauf verwies, dass die Situation in vielen Ländern Europas ähnlich war, auch bei den Kopenhagener Vorbildern, wohl wissend, dass eine internationale Lösung dieser sozialen Frage nach Lage der Dinge keine Chance hatte. Auch Hansen selbst und seine Nachwelt blieben von den Folgen der Finanzkrise nicht verschont. Bereits um 1920 hatte der Grandseigneur des Verbandes an den Rücktritt gedacht und geplant, seine Erfahrungen und sein Wissen rund um die Baugenossenschaftsbewegung in einem Nachschlagewerk festzuhalten – auch dieses Projekt fiel der Inflation zum Opfer. 1922 trat Peter Christian Hansen vom Verbandsvorsitz zurück und übertrug die Geschäftsführung dem Leiter des Ellerbeker Bauvereins August Sievers, der schon einige Jahre im Vorstand tätig gewesen war. Hansen wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt und blieb dem Verband noch lange Zeit als Ratgeber eng verbunden.


Gut bauen, gut erhalten, gut verwalten

Als sich die unsicheren Inflationsverhältnisse beruhigt hatten, forcierten der Verband und seine Mitgliedsunternehmen die aktive Neubelebung des Genossenschaftsgedankens wie auch des Kleinwohnungsbaus. Die schriftliche und persönliche Revisionsarbeit wurde intensiviert, regelmäßige Arbeitstreffen der Baugenossenschaften mit der Heimstätte wurden zur Selbstverständlichkeit, und seit Mai 1924 erschien die Schleswig-Holsteinische Bauvereinszeitung als neues Verbandsorgan. Besonderes Augenmerk sollte hier zukünftig nicht nur auf den Informationsaustausch über Gesetze und Verordnungen gelegt werden, vielmehr warben Praxisberichte aus den Genossenschaften in Richtung der Behörden, Städte und Gemeinden für die Bewegung. Im Herbst 1924 kam es überdies durch den Verband, die Heimstätte und die Landesbank Schleswig-Holstein zur Gründung der Schleswig-Holsteinischen Bauvereinsbank, um die Spartätigkeit neu zu beleben und das Eigenkapital der Baugenossenschaften zu stärken. Zwar verzögerte sich der Zeitpunkt, zu dem die Bank ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, aber etwa ein Drittel der dem Verband angehörenden Genossenschaften war ihr da bereits beigetreten. Auch auf übergeordneter Ebene tat sich viel. So wurde im Juli 1924 in Erfurt der Hauptverband Deutscher Baugenossenschaften gegründet, der Vorläufer des heutigen GdW. Diese Dachorganisation hatte zum Ziel, sich auf oberster politischer Ebene gleichberechtigt neben anderen Interessengruppen wie Hausbesitzer- und Mieterverbänden speziell für die Interessen der Baugenossenschaftsbewegung einzusetzen.

Viel wichtiger in allen Bauvereinigungen war Mitte des Jahrzehnts jedoch die Basisarbeit. Nach Jahren des Stillstands wurde im Zuge der Neubautätigkeit auch in architektonischer Hinsicht darauf geachtet, Stadt- und Ortsbilder zu verschönern. Der Verband unterstützte viele Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dabei, sich in Versammlungen, Gremien und Ausschüssen, im Preußischen Landtag oder im Reichstag zu engagieren, und wandte sich an alle politischen Parteien, Genossenschaftlern die Kandidatur zu ermöglichen. Denn eines war offensichtlich: Die Mitgliedsunternehmen und ihr Verband waren die wichtigsten Träger des sozialen, gemeinnützigen Kleinwohnungsbaus. Die Jahresabschlüsse bewiesen, wie intensiv überall an der Instandhaltung der Wohnhäuser gearbeitet wurde – im besten Sinne zur Erhaltung des Nationalvermögens.

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QUELLENNACHWEISE