Kurzmeldungen Recht

Mehr Aufträge am Bau im Mai

Wiesbaden. Die Betriebe des deutschen Bauhauptgewerbes haben im Mai mehr Aufträge erhalten. Bereinigt um Preiserhöhungen sowie Saison- und Kalendereffekte kletterte das Ordervolumen um 3,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Die Aufträge für den Tiefbau legten mit 8,7 Prozent sehr stark zu, während im Hochbau 3,1 Prozent weniger Aufträge hereinkamen als im April.

Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich von März bis Mai betrug die Gesamtsteigerung 2,6 Prozent. Dabei schnitt der Hochbau mit einem Zuwachs von 5,3 Prozent besser ab als der Tiefbau mit 0,3 Prozent Steigerung. 

Zu unveränderten Preisen übertrafen die Bestellungen im Mai den Vorjahresmonat um 3,5 Prozent. 

Der Umsatz der Betriebe kletterte in der Jahresfrist um 2,4 Prozent auf 10,1 Milliarden Euro. Rechnet man die Preiserhöhungen heraus, ergibt sich ein um 2,1 Prozent geringerer realer Umsatz. Die Angaben beziehen sich immer auf Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten. 

Sondervermögen nicht angekommen

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht noch keinen signifikanten Aufwuchs in den Auftragsbüchern. "Das Infrastruktur-Sondervermögen ist bislang noch nicht flächendeckend angekommen", sagt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Umso wichtiger seien spürbar schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Hauptverband der Bauindustrie weist auf das "Sorgenkind" Wohnungsbau. Hier ließen stark gestiegene Baukosten und hohe Zinsen potenzielle Bauherrn weiterhin mit der Auftragsvergabe zögern. (dpa)

Bombenentschärfung: Welche Versicherung zahlt im Ernstfall?

Berlin. Die Warn-App heult, Straßenzüge werden weiträumig abgesperrt, tausende Menschen müssen ihre Wohnungen verlassen: In vielen deutschen Städten kommt es regelmäßig zu Bombenentschärfungen. Weltkriegs-Blindgänger tauchen oft auf, wenn der Boden im Rahmen von Baustellen aufgerissen wird. Für die Anwohnenden bedeutet das vor allem eines: warten und vertrauen, dass alles glatt läuft.

Doch so kontrolliert die Einsätze auch ablaufen - ein Restrisiko bleibt. Welche Versicherung kommt also für etwaige Schäden auf, wenn bei einer Entschärfung doch etwas schiefgeht?

Nehmen Teile des Wohngebäudes, also etwa Mauern, Dächer oder Türen Schaden, kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel dafür auf, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Auch wenn Fenster durch die Druckwelle bersten, ist das ein Fall für den Wohngebäudeversicherer. Zwar könnten Anbieter Schäden, die auf Kriegsereignisse und Entschärfungen zurückgehen, von der Leistung ausnehmen. Dem GDV ist aus der Vergangenheit aber kein Fall bekannt, bei dem solche Schäden nicht reguliert worden seien.

Auch Autos und Personen sind vom Versicherungsschutz erfasst

Richtet eine Explosion etwa Schaden am Inventar innerhalb der Wohnung an, ist die Hausratversicherung zuständig.  Soweit möglich, sind Betroffene in einer Evakuierungszone dazu angehalten, Fahrzeuge in Sicherheit zu bringen. «Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, sind Schäden bei einer möglichen Explosion grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgedeckt», so der GDV. Autobesitzerinnen und -besitzer mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung dürften darum auf Regulierung hoffen.

Innerhalb der Sperrzone um den Bombenfundort werden Gebäude in der Regel evakuiert. Wird bei einer möglichen Detonation der Bombe trotzdem jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt, zahlt die private Unfallversicherung des Geschädigten.

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Gericht: Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

Erfurt. Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmende mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied. 

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgebende Beschäftigten nicht kündigen ab dem Zeitpunkt, von dem an eine Elternzeit verlangt wird. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Auch während der Elternzeit darf der Arbeitgebende dem Beschäftigten nicht kündigen. In «besonderen Fällen» könne «ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden», hieß es.

Wäsche trocknen auf dem Balkon: Kann man mir das verbieten?

Berlin. Die Sonne scheint und die Wäsche ist fertig gewaschen? Dann nichts wie ab auf den Balkon oder die Terrasse damit. Manche Mieter und Wohnungseigentümer sind aber unsicher: Gab es da nicht eine Klausel im Mietvertrag oder der Hausordnung, die genau das untersagt hat? Doch was gilt rechtlich? Können Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) tatsächlich so restriktive Verbote erteilen?

Nein, sagt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Zumindest nicht so pauschal. «Es kommt immer darauf an, was man unter Wäschetrocknen versteht», so der Jurist. «Es gibt einen Rahmen, in dem Sie Ihre Wäsche trocknen können.» Grundsätzliche Ausschlüsse im Mietvertrag oder der Hausordnung seien darum unzulässig.

Solange die Wäsche beim Trocknen nämlich keine Beeinträchtigung für andere darstellt, könne das Wäschetrocknen draußen Mietern und Wohnungseigentümern nämlich nicht untersagt werden. Steht also ein Wäscheständer mit handelsüblicher Wäsche auf dem Balkon, der nicht über die Brüstung ragt und damit auch nicht das optische Erscheinungsbild des Hauses verändert, ist das nicht zu beanstanden. Wichtig ist gleichzeitig aber auch, dass von den Textilien keine Geruchsbelästigung für Nachbarn ausgeht und sie das Haus beim Trocknen nicht schädigen.

Von der Wäsche darf keine Beeinträchtigung für Dritte ausgehen

Auch auf der Terrasse, die häufig keine Brüstung und keinen Sichtschutz wie ein Balkon hat, ist das Wäschetrocknen Dennis Rehfeld zufolge im oben genannten Rahmen unproblematisch. Schwierig kann es nur etwa dann werden, wenn zum Beispiel Aufdrucke auf den Textilien politische Botschaften aussenden. Dann könne das Wäschetrocknen im Einzelfall sehr wohl untersagt sein. Entscheidend ist also auch hier, was Nachbarn, Vermieter und Co. von der Wäsche sehen.

 Was Mieter wie Eigentümer darum immer unterlassen sollten: Dritte zu beeinträchtigen. Hängt die Wäsche zum Beispiel nicht auf einem Wäscheständer, sondern einfach über die Brüstung, kann das das Erscheinungsbild des Hauses unzulässigerweise beeinträchtigen. Zum anderen kann die Feuchtigkeit etwa aus der gewaschenen Bettwäsche ins Mauerwerk einziehen und dieses schädigen. Das ist Dennis Rehfeld zufolge immer verboten, «und zwar ganz unabhängig davon, ob es einen solchen Ausschluss im Mietvertrag oder in der Hausordnung gibt.»

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Wie teuer das Rauchen in Wohnungen wird

Berlin. Rauchen in Innenräumen verschlechtert den Zustand und den Wert von Immobilien. Denn Nikotin, Teer und weitere Schadstoffe lagern sich auf Oberflächen, in Textilien und auch in Baustoffen ab. Wenn es feucht oder warm ist, können sie sogar nach intensiver Reinigung wiederkommen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin. 

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wollen Eigentümer solch einen Schaden beheben, müssen sie renovieren oder aufwendig sanieren - je nachdem, wie viel in Wohnung oder Haus geraucht wurde. Nach Schätzung des Verbandes können für das Sanieren einer 80-Quadratmeter-Wohnung schnell einige Tausend Euro zusammenkommen, wenn dort über längere Zeit stark geraucht wurde. Das sollte man auch beim Kauf einer betroffenen Immobilie bedenken.

Was bedeutet das für Mieter?

Vermieter können Mietern das Rauchen in der Wohnung in der Regel nicht generell verbieten. Laut Rechtssprechung zählt das Rauchen grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. 

 Allerdings ist laut dem IVD die Intensität entscheidend. So könnten. bei übermäßigem Rauchen und entsprechenden Schäden unter Umständen Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter bestehen.