Ein Vierteljahrhundert Auf- und Ausbau – der VNW 1950 bis 1975
In Itzehoe wie überall im hohen Norden. Das Einfamilienhaus, vielleicht sogar in Waldnähe, war der Wunschtraum vieler Familien.
Personelle Neuordnung beim VNW
Am 21. September 1947 kam der Leiter des VNW, Wirtschaftsprüfer Walter Völschau, am Südstrand von Westerland bei einem Unfall ums Leben. Nun zeigte sich, dass die Satzung des VNW für eine solche Situation keine Regelung vorsah. Die Tatsache, dass der Verband ohne gesetzliche Vertretung keine gültigen Prüfungsbescheinigungen für seine 172 Mitgliedsunternehmen ausstellen durfte, führte zu Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes. Da ein neuer Verbandsleiter nur gemeinsam mit dem Hauptverbandsleiter auf einem Verbandstag gewählt werden konnte, entstand ein Führungsvakuum. Auf Antrag des Beirates genehmigten die Behörden nach einigem Hin und Her, dass der bisherige stellvertretende Verbandsleiter, Erich Klabunde, zunächst bis Ende 1947 befristet zum Vorstand und gesetzlichen Vertreter bestellt werden konnte.
Ein Verbandstag ließ sich kurzfristig jedoch kaum organisieren. Da kein Hauptverbandsleiter zur Verfügung stand und das Wahlverfahren mit allen Prüfungsverbänden in der britischen und amerikanischen Zone abgestimmt werden musste, konnte erst auf der Mitgliederversammlung Anfang März 1948 eine neue Satzung beschlossen und Dr. Julius Brecht zum Verbandsdirektor gewählt werden.
Mit der neuen Satzung wurden die Führungsstrukturen wieder klar geregelt: Der Verbandsdirektor führte hauptamtlich die Geschäfte, während der Vorsitzende die Aufsichtsfunktion innehatte. Der plötzliche Tod von Erich Klabunde am 21. November 1950 traf den aufstrebenden gemeinnützigen Wohnungsbau im Norden schwer und führte dazu, dass Dr. Julius Brecht zu seinem Nachfolger im Gesamtverband berufen wurde. Mit der Rochade an der Verbandsspitze verlor der VNW zwei seiner versiertesten Führungspersönlichkeiten, die kurz zuvor zum 50-jährigen Jubiläum des Verbandes das Standardwerk „Wohnungswirtschaft in unserer Zeit“ veröffentlicht hatten.
Zum 1. Mai 1951 übernahm Dr. Walter Behnke, bis dahin Leiter der Wohnwirtschafts- und Siedlungsabteilung im Amt für Wohnungswesen der Hansestadt Hamburg, Brechts Position als Verbandsdirektor. Einen Monat später wählte die Mitgliederversammlung Hans Schwenkel, den Vorstandsvorsitzenden der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmerer-Genossenschaft eGmbH, zum neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
Vom Wiederaufbau zur sich konsolidierenden Wohnungswirtschaft
In der ersten Hälfte der 1950er Jahre vollzog der VNW den Wandel vom Begleiter des Wiederaufbaus zum Vertreter einer sich konsolidierenden Wohnungswirtschaft. Der Verband hatte zwischen 1946 und 1949 rund 70 Neugründungen beratend begleitet. Im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit im sozialen Wohnungsbau und Verteilungsgerechtigkeit arbeiteten alle an dem Ziel, bis 1956 in der Bundesrepublik zwei Millionen neue Wohnungen zu schaffen.
Dank steuerlicher Vergünstigungen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen, Kapitalansammlungsverträgen und weiterer Finanzierungshilfen stieg die Zahl der VNW-Mitglieder bis Ende 1951 auf 236. Diese errichteten in enger Zusammenarbeit mit fördernden Städten und Gemeinden zahlreiche Wohnstätten: etwa Siedlungshäuser am Stadtrand von Geesthacht, in Lübeck-Eichholz mit dem neuen Trautsch-Verfahren aus Schutt und Schlackeabfällen oder im Zuge des Wiederaufbaus der Hamburger Jarrestadt. Trotz Material- und Arbeitskräftemangel boomte die Bauwirtschaft – auch wenn die Bauqualität angesichts des Fertigstellungsdrucks oft hinter dem Vorkriegsniveau zurückblieb. Zugleich kämpften die Unternehmen mit langwierigen Genehmigungen, komplizierter Baulandbeschaffung und geringen Eigenkapitalquoten.
Und dennoch: Mit sich verändernden Finanzierungsstrukturen und neuen Bautypologien erweiterten sich die Aufgaben des Verbandes. Aus der einst helfenden Beratungsstelle wurde eine Organisation, die wohnungspolitische und soziale Fragen koordinierend aktiv gestaltete und zunehmend auf statistische Grundlagen setzte, um Wohnwerte realistisch zu erfassen. So konnte der Verband für 1953/54 etwa ermitteln, dass rund 74 Prozent aller Wohnungen über eine Arbeitsküche und ebenso viele über ein voll ausgestattetes Bad verfügten. Über 90 Prozent der Verbandswohnungen wurden noch mit Einzelöfen beheizt, die aus Kostengründen zentral beschafft wurden; die wenigen bereits zentral beheizten Gebäude verursachten hingegen kompliziertere Verwaltungsvorgänge, höhere Betriebskosten und deswegen gelegentlich Unmut unter den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Da viele Führungskräfte der Wohnungsunternehmen ehrenamtlich arbeiteten und kaum Zeit für eine geordnete Geschäftsführung fanden, stießen sie bei betriebswirtschaftlichen und administrativen Fragen bald an ihre Grenzen. Die Fachabteilungen des VNW wurden mit Anfragen der Mitgliedsunternehmen nahezu überflutet. In buchhalterischen, juristischen, steuerlichen und technischen Fragen führte kein Weg an der Unterstützung durch den Verband vorbei – immerhin betraf dies bereits über 143.000 eigene und rund 27.000 verwaltete Wohnungen, deren Durchschnittsgröße mittlerweile auf 40 bis 65 Quadratmeter angewachsen war.
Die technische Abteilung organisierte Abendseminare, beriet bei Bau- und Architektenverträgen, Gebührenabrechnungen und Baukosten, prüfte Nachträge und Instandsetzungsdarlehen. Viele Unternehmen nutzten auch die Steuerberatung des Verbandes, um bei Körperschafts-, Gewerbe-, Grunderwerbs- und Umsatzsteuer den Überblick zu behalten. In dieser Phase traf der VNW im Frühjahr 1956 die konsolidierende Entscheidung, den Wirtschaftsprüfer Alfred Brillau aus Altona zum besonderen Vertreter für die Prüfabteilung zu berufen und übertrug ihm umfassende Vollmachten für alle Rechtsgeschäfte in diesem Bereich.
Vielseitige Aufbauarbeit im heterogenen Verbandsgebiet
Die Instandsetzung des kriegsbeschädigten, teils unbewohnbaren Wohnungsbestandes machte – auch dank der Unterstützung der Landesregierungen – gute Fortschritte. Dabei prägten die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im urbanen Hamburg und im ländlichen Schleswig-Holstein die Arbeit des Verbandes maßgeblich.
Hamburg, als Stadtstaat mit dichter Bebauung, konzentrierte sich zunächst auf den Wiederaufbau und die Erweiterung innerstädtischer Quartiere, etwa in Wilhelmsburg oder Barmbek. Anstelle der früheren Beleihungskasse übernahm zunächst die Wiederaufbaukasse, später die Hamburgische Wohnungsbaukasse die Finanzierung. In der Hansestadt fand die planmäßige Bebauung großer ehemaliger Trümmerflächen in den zerstörten Wohngebieten besondere Beachtung, wobei die vorhandene Infrastruktur genutzt wurde, die in den Randgebieten erst noch geschaffen werden musste. Auf diesen Flächen erhielten Mehrfamilienhäuser in Geschossbauweise Priorität bei der Zuteilung öffentlicher Mittel. Zugleich setzten sich der VNW und seine Mitgliedsunternehmen dafür ein, dass auch Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Kleinsiedlungen in die Wohnungsbauprogramme der Außenbezirke aufgenommen wurden – zur Auflockerung der Großstadt und Verringerung der Wohndichte in den Altbauvierteln. Einige große Hamburger Unternehmen übernahmen erstmals die Planung, Finanzierung und Bauausführung für Dritte, was ihnen später half, in Phasen schwächerer Baukonjunktur ihr Personal zu halten.
Im neu gebildeten Schleswig-Holstein, das durch den massiven Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen zum größten Flüchtlingsland wurde, blieb das Land selbst Träger der Finanzierung für den sozialen Wohnungsbau. Hier überwogen ländliche Strukturen mit Mittelstädten wie Lübeck, Flensburg oder Rendsburg. In vielen Dörfern entstanden im Rahmen von Flüchtlingsprogrammen einfache, aber rasch verfügbare Siedlungsbauten. Die Landesregierung, Kreise und Städte förderten den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern besonders stark, da sie die Relevanz des Eigenheims für die regionale Entwicklung erkannten. Von besonderer Bedeutung für die schnelle Wohnraumversorgung in Schleswig-Holstein wie auch für den Neuaufbau des VNW war die Revitalisierung regionaler Netzwerke. Die in der Satzung verankerten Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Kreisebene ermöglichten einen praxisnahen Austausch von Wissen und Erfahrungen. Gerade kleinere Unternehmen profitierten von dieser Struktur, da sie die Eigenverantwortung stärkte und den Verband lebendig hielt. So entstand ein produktives Geflecht aus regionaler Selbsthilfe und überregionaler Koordination – eine Kombination, die die norddeutsche Wohnungswirtschaft dauerhaft prägte und oft zu maßgeschneiderten Lösungen innerhalb der Beratungstätigkeit des VNW führte. 1956 reformierte der Verband seine Satzung erneut, um eine ausgewogenere Vertretung der Regionen in den Gremien zu gewährleisten und den unterschiedlichen Bedingungen in Hamburg und Schleswig-Holstein gerecht zu werden.
Ausweitung auf soziale Infrastruktur – vom Zweiten Wohnungsbaugesetz zur Quartiersentwicklung
Im Jahr 1956 waren knapp 79 Prozent aller VNW-Mitglieder mit Wohnraum versorgt – zugleich ein Hinweis darauf, dass weiterhin viele Wohnungssuchende seit Kriegsende keine Förderung erhalten hatten. Von wirtschaftlicher Stabilität konnte bei zahlreichen Wohnungsunternehmen dennoch keine Rede sein. Zwar war die Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums weitgehend abgebaut, doch galten vielerorts in Hamburg und Schleswig-Holstein noch die alten Kostensätze des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Dadurch blieben viele der zwischen 1950 und 1956 errichteten Objekte unrentabel und verursachten fortlaufende Verluste.
Mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 schuf der Gesetzgeber eine neue Grundlage für den sozialen Wohnungsbau der folgenden Jahrzehnte. Bund, Länder und Gemeinden wurden verpflichtet, die Wohnraumversorgung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten dauerhaft zu fördern. Im Mittelpunkt standen bezahlbare Wohnungen für Familien, Schwerbeschädigte und Vertriebene sowie der Bau von Eigenheimen. Zugleich erhöhte das Gesetz die Einkommensgrenzen für den begünstigten Personenkreis und ermöglichte den Übergang von der Richtsatz- zur Kostenmiete, also den Einbezug externer Aufwendungen in die Durchschnittsmiete. Diese Reform war ein entscheidender Schritt hin zu tragfähiger Wirtschaftlichkeit für die Wohnungsunternehmen, die sich als kostendeckend arbeitende Betriebe im Wettbewerb behaupten wollten. Der Verband unterstützte sie dabei, etwa durch die Ausarbeitung neuer Musterverträge und rechtlicher Orientierungshilfen.
Mit der allmählichen Entspannung der Wohnungslage und dem Rückgang der zur Linderung akuter Not aufgelegten Bauprogramme erweiterte der Verband seinen Blick auf die Entwicklung ganzer Quartiere. Nun ging es nicht mehr allein um den Wohnungsbau, sondern zunehmend auch um soziale Infrastruktur. Alten- und Kinderbetreuung wurden Teil der Planung, häufig in Zusammenarbeit mit kirchlichen Trägern. Ein frühes Beispiel war das 1952 eröffnete kombinierte Alten- und Kinderheim in Neumünster, das Vorbildcharakter erhielt. Zugleich experimentierten viele Wohnungsunternehmen mit neuen Bauformen wie Reihenhäusern für junge Familien oder Mehrgenerationenhäusern. Gemeinschaftsräume, Bibliotheken, Sportanlagen, Kinderspielplätze und Grünflächen ergänzten das Wohnen im Norden – frühe Ansätze einer Quartiersentwicklung, die über die reine Wohnraumbeschaffung hinausging.
Die hohe Kunst der Fremdfinanzierung
Inmitten des Wiederaufbaus verdeutlichte das neue Luftschutzgesetz, dass sich die Schrecken des Krieges nur scheinbar verzogen hatten. Der Verband sah sich erneut mit der Aufgabe konfrontiert, Schutzräume in Wohngebäuden einzuplanen. Zugleich gewann ein altbekanntes Thema wieder an Bedeutung: die Baulandfrage. Ein Gesetzentwurf der FDP zur Aufhebung des Preisstopps für unbebaute Grundstücke führte zu Spekulationen und zurückhaltender Verkaufsbereitschaft vieler Eigentümer. Die Folge war eine spürbare Verknappung geeigneter Grundstücke, in Großstädten ebenso wie auf dem Land. Steigende Grundstücks-, Bau- und Lohnkosten machten die Projektierung neuer Wohngebäude zu einer ständigen Herausforderung.
An der Finanzierung beteiligten sich Bauherren, Sparkassen, Sozialversicherungen, Kreditinstitute, Bausparkassen, Arbeitgeber sowie öffentliche Haushalte, die häufig nachfinanzieren mussten. Noch fehlte es allenthalben an Kontinuität und Planungssicherheit. Erst Mitte der 1950er Jahre setzte ein Wandel ein: Staatliche Fördermittel wurden zurückgefahren, während Kapitalmarktmittel und Eigenkapital zunehmend die Basis der Finanzierung bildeten. Damit begann eine Phase größerer Selbstständigkeit der Baugenossenschaften und Gesellschaften, die dank der Sparleistungen ihrer Mitglieder über wachsende Rücklagen verfügten. Allerdings brachte dieser Übergang auch neue Risiken mit sich: Schwankende Zinsen und strengere Bonitätsanforderungen belasteten insbesondere kleinere Unternehmen. Der Verband reagierte mit intensiver Beratung und Schulungen, um seine Mitglieder auf die komplexeren Finanzierungsmodelle vorzubereiten.
In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre verlagerte sich die Bautätigkeit in die Außenbezirke der Städte und Gemeinden, wo oft noch die nötige Infrastruktur fehlte. Viele langjährige Genossenschaftsmitglieder warteten weiterhin auf eine Wohnung, da die meisten Neubauten über Sonderprogramme liefen, deren Begünstigte vorrangig wohnlich versorgt wurden. So hatten die sichtbaren Erfolge auch ihre Schattenseiten.











Die Säulen der Verbandsarbeit
Dem VNW und seinen Mitgliedsunternehmen war es gerade im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik ein besonderes Anliegen, den Gemeinschaftsgedanken sowie die Verbundenheit zwischen den Wohnungsinhabern und ihren Wohnungsunternehmen zu stärken. Zugleich galt die Verbandsarbeit der wirtschaftlichen Konsolidierung der Mitgliedsunternehmen. Mit jedem neuen Projekt gewann der Verband an Profil, getragen von vier Säulen: Recht, Technik, Prüfung und Ausbildung.
Die an den VNW herangetragenen Beratungsfälle wurden von Jahr zu Jahr komplexer und zeitaufwendiger, sodass alle Abteilungen personell verstärkt werden mussten. In enger Abstimmung mit dem Gesamtverband galt es, die Flut neuer Gesetze und Verordnungen zu bewältigen, den Austausch mit Behörden zu pflegen und die Mitgliedsunternehmen fortlaufend zu informieren. Gerade für wirtschaftlich angeschlagene Betriebe war die fundierte rechtliche Beratung oft überlebenswichtig.
Die bereits 1947 gegründete technische Abteilung entwickelte sich rasch zu einem Markenzeichen des Verbandes. Sie unterstützte bei Bau- und Architektenverträgen, prüfte Kostenvoranschläge und Bauabrechnungen, organisierte Schulungen und sicherte durch fachliche Kompetenz den Erfolg vieler Neubauten. Diese Arbeit überzeugte nicht nur die Mitgliedsunternehmen, sondern auch Landesbehörden, die den VNW bald mit der Kontrolle öffentlich geförderter Projekte betrauten. Hinzu kamen Kapitalgesellschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und Werksgesellschaften großer Arbeitgeber, die ebenfalls die wirtschaftsrechtliche und steuerliche Expertise des Verbandes nutzten.
Die Prüfungsabteilung bildete den dritten Pfeiler der Verbandsarbeit. Die gesetzliche Pflichtprüfung entwickelte sich zu einem Instrument der Qualitätssicherung. Die Revisorinnen und Revisoren prüften nicht nur Bilanzen, sondern auch die Aufsichtsratsarbeit, Beschlussumsetzung und Satzungstreue. Ihre Berichte boten konkrete Hilfen – von der Buchführung bis zur Kassenkontrolle – und sie stellten sicher, dass Fördermittel und Kredite sachgerecht eingesetzt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt war der Aufbau einer systematischen Berufsausbildung. Auf Anregung des Verbandes entstand in Hamburg bereits Anfang der 1950er Jahre eine Berufsschulklasse für Lehrlinge der Wohnungswirtschaft, später folgte auch Schleswig-Holstein. Jugendlager und Abschlusskurse ergänzten die Ausbildung und prägten das Berufsbild des Kaufmanns bzw. der Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Mit der Akademie für Gemeinwirtschaft in Hamburg kam ein Fachstudium für künftige Führungskräfte hinzu. Außerdem initiierte der VNW Lehrgänge für Bauleiter, Prüf- und Verwaltungsfachkräfte – ein wichtiger Schritt von ehrenamtlicher zu hauptberuflicher Professionalität.
Gegen Ende des Jahrzehnts rückte ein neues Thema in den Vordergrund: die sogenannte Freistellung der Wohnungswirtschaft, also die schrittweise Aufhebung von Belegungs- und Preisbindungen. Sie eröffnete Chancen zur Marktliberalisierung, verlangte jedoch zugleich soziale Verantwortung, den Mieterschutz und die Versorgung benachteiligter Gruppen im Blick zu behalten.
Insgesamt gewann der VNW in diesen Jahren an weiterer Glaubwürdigkeit, festigte seine Rolle als verlässlicher Partner im Wohnungswesen, wurde zu einer maßgeblichen Instanz für die Landesregierungen sowie zu einem wichtigen Sprachrohr der Wohnungswirtschaft in die Politik. Fachkundige Stellungnahmen zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen wurden zu einem festen Bestandteil seiner Arbeit.
Die frühen 1960er Jahre – gute Gesetze und behutsame Transformation
Wieder begann ein neues Jahrzehnt für den Verband mit einer traurigen Nachricht: Am 4. November 1960 verstarb mit August Sievers im 95. Lebensjahr einer der Urväter des VNW, der sich zeitlebens für die Entwicklung der norddeutschen gemeinnützigen Wohnungswirtschaft eingesetzt hatte.
Es war ein Wirtschaftszweig, für dessen künftige Entwicklung zwei Gesetzeswerke der frühen 1960er Jahre richtungsweisend wurden: das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht sowie das Bundesbaugesetz. Sie bildeten die Grundlage für die soziale Marktwirtschaft in der Wohnungswirtschaft und eine einheitliche Bauplanung. Zwar erlaubten die neuen Regelungen auch Mieterhöhungen und verbesserten damit die Ertragslage der Mitgliedsunternehmen, doch echte Kostendeckung blieb aufgrund des defizitären Altbestandes schwierig. 1963 stammten von rund 270.000 vermieteten Wohnungen im Verbandsgebiet etwa 7.500 aus der Zeit vor 1924 und knapp 48.000 waren bis 1948 erstellte „Zwischenkriegsbauten“– teuer im Unterhalt und mit deutlich niedrigeren Mieten als Neubauten.
Trotz öffentlicher Kritik an Mieterhöhungen sahen der Verband und die Mitgliedsunternehmen in den neuen Gesetzen vor allem Chancen. Höhere Einnahmen aus dem Altbestand ermöglichten mehr Modernisierungen und stärkten die Wettbewerbsfähigkeit. Zudem durften Genossenschaften nun einen Teil der Wohnungsvergabe wieder selbst regeln, was vor allem langjährig wohnungssuchenden Mitgliedern zugutekam.
Parallel dazu schritt die Technisierung des Wohnens voran: Kühl- und Gefrierschränke, elektrische oder gasbetriebene Durchlauferhitzer und Boiler erleichterten den Alltag, gerade auch den zunehmend berufstätigen Frauen. Viele begrüßten die Vorteile eines steigenden Lebensstandards, für den die Mitglieder die Mieterhöhungen überwiegend akzeptierten. Zudem blieben die öffentlich geförderten Wohnungen weiterhin an die Kostenmiete und den begünstigten Personenkreis gebunden.
Obwohl Hamburg bereits die dreihunderttausendste Neubauwohnung seit Kriegsende feiern konnte, zog es immer mehr Menschen ins Umland. Das neue Bundesbaugesetz bot mit der Bauleitplanung die Möglichkeit, Bebauungsmaßnahmen gemeindeübergreifend zu koordinieren. So finanzierte Hamburg 1960 erstmals den Bau von Eigenheimen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit öffentlichen Mitteln. Außerdem konnten Gemeinden nun eine Bodenvorratspolitik betreiben, und durch Gutachten – auch des VNW – wurden überhöhte Baulandpreise eingedämmt. Zugleich führten vereinheitlichte Bürgschaftsrichtlinien der Länder zu größerer Sicherheit bei der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus.
Auf stürmische Zeiten folgten technische Innovationen
Die Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 brachte die schwerste Sturmflut in Hamburgs Geschichte. Tausende verloren ihr Zuhause, 315 Menschen kamen ums Leben. Die technische Abteilung des VNW war wochenlang bei Mitgliedsunternehmen in Hamburg-Wilhelmsburg im Einsatz, um Schäden zu erfassen und die Bauarbeiten zur Wiederherstellung zu koordinieren. Trotz rascher Hilfsmaßnahmen war schnell klar, dass in Hamburg auf absehbare Zeit kein ausgeglichener Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen würde. Die Katastrophe machte deutlich, wie dringend die Bautätigkeit, vor allem in Ballungsgebieten, fortgesetzt werden musste.
Kaum war dieser Schock überstanden, traf den Verband ein weiterer Verlust: Am 20. Mai 1962 verstarb Verbandsdirektor Dr. Walter Behnke im Alter von nur 60 Jahren während einer wohnungswirtschaftlichen Studienreise im südfranzösischen Arles. Nach Tätigkeiten bei der Niederschlesischen Heimstätte in Breslau, als Referatsleiter für das Wohnungs- und Siedlungswesen im Zentralamt für Arbeit der britischen Zone in Lemgo und anschließend bei der Hamburger Baubehörde hatte er den VNW elf Jahre lang erfolgreich geführt. Auf Beschluss des Verbandsausschusses vom 25. Mai 1962 wurde Alfred Brillau zunächst zum Notvorstand und am 30. August desselben Jahres zum neuen Verbandsdirektor bestellt.
Brillau brachte exzellente Expertise mit und führte die Arbeit mit neuen Schwerpunkten fort. Dazu gehörte die Einführung von Dividendenzahlungen für Genossenschaftsmitglieder – damals noch ungewöhnlich – und die Förderung technischer Innovationen im Hochbau. Rationalisierung und Mechanisierung waren hier schwieriger als im Tief- oder Straßenbau, doch das Interesse am seinerzeit aufkommenden Montagebau wuchs. Gelockt von zehnprozentigen Einsparungen – diese wurden jedenfalls im Ausland kolportiert – sollten zukünftig Wände, Deckenelemente sowie Treppen vorproduziert und auf der Baustelle in Feidner-Kastenbauweise, getakteter Schotten-, oder Großtafelbauweise zusammengefügt werden, um reale Bauzeiten und Personalbedarf zu reduzieren. Die technische Abteilung organisierte dazu unter anderem Studienreisen für die Mitgliedsunternehmen in den west- und süddeutschen Raum sowie nach Österreich. In Hamburg wurde dieses Neuland zuerst betreten, auch wenn viele Unternehmen zunächst das Risiko der teuren Fertigungsanlagen scheuten. Wirtschaftlich interessant wurde das Verfahren vor allem bei Wohnhäusern ab einer bestimmten Größe und Höhe – doch es markierte den Beginn eines neuen, industrialisierten Bauzeitalters.
20 Jahre nach dem Krieg – „Jedem Bürger SEINE Wohnung!“
Nur wenige Optimisten hätten angesichts der zerstörten Städte einen so raschen Wandel erwartet. Doch 20 Jahre nach dem Krieg näherte sich der Wohnungsmarkt im Norden, abgesehen von einzelnen Engpässen, zunehmend der Bedarfsdeckung. Auf Grundlage der Expertise des VNW hatte sich die soziale Wohnungswirtschaft im schwierigen Ausleseprozess von Neugründungen, Liquidationen und Zusammenschlüssen zu einer tragenden Säule des Wiederaufbaus entwickelt. Viele wirtschaftlich stabile Unternehmen verdankten ihre Existenz der Begleitung durch den Verband.
Ein zentrales Ereignis war 1963 die Aufhebung der Mietpreisbindung in den sogenannten „weißen“ Kreisen Schleswig-Holsteins, also solchen, die am Ende des Vorjahres ein rechnerisches Wohnungsdefizit von weniger als 3 Prozent aufwiesen. Dadurch konnten dortige Wohnungsunternehmen ihre Mieten für Altbauten anheben – ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit. In Hamburg hingegen führten die hohen Unterhaltskosten des Altbestandes weiter zu Verlusten, weshalb sich der Verband für realistische Instandhaltungspauschalen und bessere Abschreibungsbedingungen einsetzte. Zudem führten unterschiedliche Mietniveaus zu einer Binnenwanderung, etwa von Kiel in günstigere Regionen. 1964 wurde der Mieterschutz in den „weißen“ Kreisen aufgehoben und das Mietrecht grundlegend zu einem sozialen Mietrecht umgestaltet. Der Verband erinnerte seine Mitglieder daran, ihre Betreuungsaufgaben ernst zu nehmen – etwa bei Wohnbeihilfen, Kindergeld oder Sparprämien. Da auch viele einkommensschwache Haushalte, junge Familien und ältere Menschen noch unzureichend versorgt waren, legte der Staat neue Förderprogramme auf; 1965 erhielt das Wohngeld eine verbesserte gesetzliche Grundlage.
Nach Jahrzehnten der Zwangsbewirtschaftung erwies sich die Überleitung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft als langwieriger Prozess. Der Verband bemühte sich beständig um den Ausgleich zwischen Bauwirtschaft, privaten Vermietern, Politik und Mitgliedsunternehmen. Er betonte, dass die Entwicklung des norddeutschen Wohnungsmarktes nicht an Länder- oder Gemeindegrenzen haltmachten und er nicht als Ganzes betrachtet werden dürfe. Der Markt war so unterschiedlich und von vielerlei Faktoren wie Sanierungsmaßnahmen, industriellen Ballungen, Beschäftigung von sogenannten „Gastarbeitern“ und Bevölkerungsbewegungen beeinflusst, dass je nach Standort eine intensive Marktbeobachtung erforderlich war, die der Verband gerne übernahm. Auch sozialwissenschaftliche Aspekte der Stadtsanierung waren Gegenstand der Jahrestagungen in Grömitz. Aus diesen Erkenntnissen heraus unterstützte der VNW den seit mehreren Jahren bestehenden gemeinsamen Landesplanungsrat im Norden, der versuchte, die Interessen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu koordinieren. Erste Erfolge zeigten sich: Der Ausbau der Aufbauachsen Hamburg–Elmshorn und Hamburg–Bad Oldesloe wurde empfohlen, ebenso wurde eine sinnvollere Raumplanung im Kieler Umland umgesetzt. Das im April in Kraft getretene Raumordnungsgesetzdes Bundes sollte solche Entwicklungen künftig weiter fördern.
Der Verband und seine Mitglieder – Garanten der Stabilität
Gegen Ende des Jahrzehnts begann der bundesdeutsche „Wirtschaftswundermotor“ zu stottern. Öffentliche Haushalte gerieten unter Druck, die Technisierung der Arbeitsplätze erforderte hohe Investitionen und die Lebenshaltungskosten stiegen spürbar. Im Februar 1967 erreichte die Arbeitslosenquote ein seit Jahren unbekanntes Niveau und die Zahl der Wohngeldempfänger wuchs. Der Wohnungsbau blieb in dieser schwierigen Zeit einer der wenigen stabilen Wirtschaftsfaktoren. Schleswig-Holstein und Hamburg hatten vorausschauend gehandelt, konnten rasch öffentliche Mittel bereitstellen und so die Wohnungswirtschaft entlasten. Der Verband unterstützte Städte und Gemeinden bei Bedarfsanalysen und half den Mitgliedsunternehmen, ihre Bauplanungen zu optimieren.
Dieses enge Zusammenwirken von Verband, Kommunen und Mitgliedern erwies sich als produktive Kraft. Der VNW verstand sich zunehmend auch als Impulsgeber für die innerbetriebliche Organisation der Wohnungsunternehmen und beriet in Fragen des Gemeinnützigkeits- und Gesellschaftsrechts. Gleichzeitig investierten die Unternehmen verstärkt in Prüfungsvorbereitungen, was zu effizienteren Abläufen und Rationalisierungen in der Prüfabteilung führte.
Zum Jahresende 1967 trat Alfred Brillau, der durch Fachwissen, Urteilskraft und Verhandlungsgeschick hohe Anerkennung erworben hatte, in den Ruhestand. Er verstarb bereits am 9. Mai 1969 im Alter von 67 Jahren. Mehr als 31 Jahre hatte er sich dem Verband als Prüfer, Prüfungsdienstleister und Verbandsdirektor gewidmet und insbesondere die Ausbildung des Nachwuchses gefördert, darunter die Hamburger Berufsschulklasse für Auszubildende der Wohnungswirtschaft, die von VNW-Mitarbeitenden unterrichtet wurde.
Am 1. Januar 1968 übernahm der Wirtschaftsprüfer Dr. Joachim Teske aus Hamburg die Leitung des Verbandes. Auch beim Vorsitz kam es zu einem Wechsel: Nach 17 Jahren übergab Hans Schwenkel den Stab an Werner Aude, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Hansa eGmbH. Auf dem Verbandstag am 2. September 1968 in Grömitz wurde Werner Aude zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt.











Aufkommendes Umweltbewusstsein und erweiterte Tätigkeitsfelder
Nahezu jede größere Wohnsiedlung neueren Datums wurde mittlerweile von einem sogenannten Blockheizwerk mit Wärme versorgt. Ziel der Wohnungshygieniker und Planer war es schon damals, die Luftverunreinigung durch Verbrennungsgase möglichst gering zu halten. Auch die anlaufenden größeren Modernisierungsarbeiten, vor allem in Schleswig-Holstein, betrafen den Einbau zentraler, arbeitssparender und weniger Schmutz verursachender Heizquellen, wie Gasthermen- oder Nachtstromspeicherheizungen. Dabei bemühten sich die Mitgliedsunternehmen des VNW immer darum, den rechtlich möglichen Rahmen der daraus resultierenden Mieterhöhungen nicht vollends auszuschöpfen und zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und dem Prinzip der Gemeinnützigkeit einen Ausgleich zu finden.
Zwar konnte der Verband 1967 mit besonderer Freude die Übergabe der zehnmillionsten Nachkriegswohnung durch eines seiner Mitgliedsunternehmen an eine Kieler Familie verkünden, aber das Thema der nicht mehr zeitgemäßen Altbestandswohnungen blieb akut. Um einen besseren Überblick über die Zusammensetzung der Wohnungsbestände zu erlangen, begann im Oktober 1968 – nach Klärung der Kostenfrage zwischen Bund und Ländern – eine Wohnungszählung. Große Wohnungsbaugesellschaften gaben wertvolle Hinweise zur Vereinfachung beim Ausfüllen der umfangreichen Fragebögen, die der Verband dankbar annahm. Trotz Unterstützung durch Datenverarbeitungsanlagen blieb die Arbeitsbelastung für die Unternehmen und den Verband beträchtlich.
Zum 70-jährigen Jubiläum – dem Gemäkel ein deutlicher Widerspruch
Manche Kritiker mokierten sich auch um 1970 noch über die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und übersahen dabei deren enorme Aufbauleistung. Der VNW stellte sich demonstrativ vor seine Mitglieder, verwies darauf, dass die reine Mietwohnraumversorgung lange absolute Priorität gehabt hatte, Baukosten stets niedrig zu halten waren und dass deshalb nicht immer Spitzenleistungen der Baukunst möglich gewesen seien.
Vehement rückte der Verband im Bereich Stadtentwicklung die erreichten Erfolge in den Fokus und betonte die konstruktive Zusammenarbeit mit Planern, Architekten und Behörden bei der Neuanlage großer Wohnsiedlungen, wo unterschiedliche Wohnformen realisiert wurden – vom Hochhaus bis zum Eigenheim. Gerade in historischen Wohngebieten wie beispielsweise in Lübeck, wo es galt, das historische Erbe zu erhalten und zugleich zu modernisieren, kam es durch Vermittlung des Verbandes zu Kooperationen mit privaten Haus- und Grundbesitzern im Bereich der Sanierung. Angesichts des mittlerweile hohen Verkehrsaufkommens wurde die Schaffung sicherer Spielräume für Kinder zu einer echten Herausforderung des Städtebaus. Überall entstanden Spielplätze mit Klettergeräten, Sandkästen und Bolzplätzen, die teils sogar unter pädagogischer Aufsicht genutzt wurden.
Zudem errichteten die Mitgliedsunternehmen vermehrt Einrichtungen für gesundes Wohnen und Freizeitgestaltung, darunter Grünanlagen, in denen auch Erwachsene Sport betreiben konnten, Räume für handwerkliche Betätigung oder Gemeinschaftsräume für Feierlichkeiten. Bei neuen Wohnsiedlungen wurden Schwimmbäder oder Saunaanlagen gleich in die Planung mit aufgenommen. Last but not least wurde auch geeigneter Parkraum integriert.
Auch auf einem anderen Gebiet stellten die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ihre Erfahrung zur Verfügung: beim Bau von Arbeitnehmer-Wohnheimen. Die Unterbringung alleinstehender Arbeitskräfte war eine Aufgabe, die auch die Wirtschaft betraf. Gerade Hamburger Genossenschaften errichteten hier vorbildliche Unterkünfte, insbesondere für ausländische Arbeitskräfte, und leisteten so einen wesentlichen Beitrag zur Linderung des Arbeitskräftemangels und sozialer Probleme.
Doch auch die Unternehmen selbst waren zu einem wichtigen Faktor auf dem Arbeitsmarkt geworden und schufen moderne Verwaltungsgebäude, deren modern ausgestattete Büros als ihre Visitenkarte fungierten. Darüber hinaus präsentierte sich der VNW als vehementer Befürworter berufstätiger Frauen und ganztägiger Kinderbetreuung inklusive eines warmen Mittagessens in Tageseinrichtungen, wie sie etwa in Hamburg bereits verbreitet waren.
Umfassend sollte die Betreuung der Menschen sein und dem wurde Rechnung getragen. Für den Verband und seine Mitgliedsunternehmen war es zentrales Anliegen, Menschen in allen Lebensphasen mit passendem Wohnraum zu versorgen. Besonders Baugenossenschaften legten Wert auf eine lebenslange Wohnraumversorgung – vom Einzimmerappartement bis zur Seniorenwohnung. Einige Genossenschaften errichteten bereits Altenheime, die bewusst in Wohnsiedlungen integriert wurden. Vorbildlich waren Wohnanlagen, die neben normalen Seniorenwohnungen auch betreute Einheiten und Pflegeplätze boten – ein zukunftsweisendes Konzept.
Im neuen Jahrzehnt – die Wohnungswirtschaft in einer schwierigen Gemengelage
Der ungünstige Konjunkturverlauf hatte sich angedeutet, doch in der ersten Hälfte der 1970er Jahre wurde es ernst. Die Ölpreiskrise von 1973 machte die Abhängigkeit von fossiler Energie deutlich: Leere Autobahnen an autofreien Sonntagen, Kurzarbeit, steigende Arbeitslosenzahlen und Insolvenzen verdeutlichten die Anfälligkeit und Labilität des Wirtschaftssystems. Die Baupreise verzeichneten den höchsten Anstieg seit der Währungsreform und lohnintensive Reparaturarbeiten verteuerten sich immens. Ein Ende der Kostenspirale war auch bei öffentlichen Abgaben nicht abzusehen. Bund und Länder kürzten Zuschüsse, langfristige Kredite mit festen Zinsen waren kaum zu bekommen und auch der Bodenmarkt geriet in Schieflage. Zwar stieg das Einkommen vieler Menschen und immer größere Anteile wurden in Sachwerte investiert, doch dies ließ die Grundstückspreise stark ansteigen, verstärkt durch die Umwandlung von Landwirtschaftsflächen in Bauland oder von Wohngebieten in Gewerbegebiete. Der Traum vom Eigenheim rückte für viele in weite Ferne. Die Kirchen kritisierten in einem Memorandum die Bodenspekulation besonders heftig – und auch der Gesetzgeber reagierte. Im Zuge des Städtebauförderungsgesetzes wurden bei Sanierungen die Bodenpreise auf Vorniveau eingefroren und eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung wurde gefördert. Der Verband forderte in diesem Kontext eine länderübergreifende Regionalplanung, um Flächennutzungspläne klar an Raumfunktionen auszurichten. In Summe führten diese Entwicklungen dazu, dass die Mitgliedsunternehmen des VNW ihren Verpflichtungen zu Wohnungsbau und Instandhaltung nur mit größter Mühe nachkommen konnten. Die hohen Baukosten führten zu hohen Mieten für Neubauwohnungen, während die Bewirtschaftung alter Bestände immer teurer wurde. Ältere, nicht modernisierte Wohnungen blieben oft leer – eine Crux für jene, die per Gesetz verpflichtet waren, kostendeckend zu wirtschaften: Mieterhöhungen ließen sich kaum vermeiden. Es wurde klar, dass die Themen Sanierung und Modernisierung zukünftig Vorrang haben mussten, und zwar bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung, etwa durch automatische Datenverarbeitung bei Betriebskostenabrechnungen im Rechenzentrum des Verbandes, mit dem einige Mitgliedsunternehmen bereits verbunden waren.
Von fehlenden Anteilen und Fusionen
Nicht wenige Baugenossenschaften hatten Anfang der 1970er Jahre große Schwierigkeiten, sich am Wohnungsmarkt zu behaupten. Das notwendige Eigenkapital von 10 Prozent der 100.000 DM Baukosten, die 1972 pro Neubauwohnung veranschlagt wurden, war für viele kaum zu stemmen. Zur Stärkung der Kapitalbasis wurden Sparmodelle, Ratenzahlung und staatliche Förderungen diskutiert, letztendlich lief aber alles auf mehr Genossenschaftsanteile hinaus. Dies brachte viele Genossenschaftsmitglieder an ihre finanziellen Grenzen, und zugleich traten nicht selten genossenschaftliche Grundsätze in den Hintergrund, sobald Mitglieder durch eine erhaltene Wohnung abgesichert waren – ein Verhalten, das der Verband deutlich kritisierte.
Der VNW beteiligte sich aktiv an Novellen des Wohnungsgemeinnützigkeits- und Genossenschaftsgesetzes, um die Wettbewerbsfähigkeit der Baugenossenschaften zu verbessern. Konkret unterstützte er Mitgliedsunternehmen bei Anträgen zur Geschäftsfelderweiterung, der Verwaltung externer Objekte oder der Gründung eigener Regiebetriebe. Zwar begrenzten rechtliche Vorgaben diese Möglichkeiten noch erheblich, doch die Anerkennungsbehörden zeigten zunehmend Verständnis für flexible Handhabungen. Meist wurden Ausnahmegenehmigungen mit der Auflage verbunden, Gewinne regulär zu versteuern.
Auffällig war, dass gerade die Mitgliedsunternehmen in der Rechtsform der eGmbH wachsendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt waren, was sie zwecks Rationalisierung und Wirtschaftlichkeit zu Fusionen veranlasste. In diesem Zusammenhang war der VNW als Gutachter an der rechtlichen Zusammenführung der vier staatlichen Wohnungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Gemeinnützigen Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) sowie am Zusammenschluss zweier Wohnungsbaugesellschaften des Landes Schleswig-Holstein maßgeblich beteiligt.
Der VNW – ein Synonym für Support und demokratische Weiterentwicklung
Es gab kaum ein Thema, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen nicht an die Abteilungen, Referate, Ausschüsse oder Tochtergesellschaften des Verbandes wenden konnten. Darüber hinaus suchte der Verband nach Lösungen gegen die aufkommende Fehlbelegung, also den Umstand, dass zu viele Besserverdienende in öffentlich geförderten Wohnungen lebten, die eigentlich Bedürftigen vorbehalten waren. Diskutiert wurden Wohnwerttabellen, nach denen Mieter Zusatzbeträge an die öffentliche Hand zahlen sollten; umgesetzt wurde dies jedoch noch nicht. Im Bereich des Erbbaurechts erzielte die Rechtsabteilung 1972/73 einen Erfolg: Nach langen Verhandlungen konnten überdurchschnittliche Erbbauzinsen verhindert werden.
Ein besonderes Augenmerk des VNW lag in den frühen 1970er Jahren auf der Reform des Genossenschaftsgesetzes, das zum 1. Januar 1974 in Kraft trat und Schwung in die etwas schwerfällige Organisation dieser Unternehmensform brachte. Satzungen wurden unter anderem um die Nachschusspflicht der Mitglieder im Konkursfall angepasst, bei großen Genossenschaften rückten Themen wie Mietermitwirkung und genossenschaftliche Willensbildung via Vertreterversammlungen in den Vordergrund. Bestrebungen zur stärkeren Demokratisierung des Verhältnisses zwischen Vermieter und Mieter machten Schule. Auch andere Wohnungsunternehmen im Verband begannen, die Mietermitwirkung und moderne Kommunikationsformen in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren.











Weit mehr als Public Relations
Bereits Anfang der 1970er Jahre stieß beim VNW die Intensivierung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf personelle und zeitliche Grenzen. Als Konsequenz richtete der Verband das Sonderreferat „Öffentlichkeitsarbeit und Schulung“ ein. Knapp zwei Jahre später begann eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um den Bekanntheitsgrad und das Image des Verbandes weiter zu verbessern. Auf Landespressekonferenzen in Kiel und Hamburg wurde Kontakt zur Presse aufgenommen. Eigene Pressekonferenzen verdeutlichten das große Informationsbedürfnis der Medien zu wohnungsbaulichen Themen.
Von Beginn an stieß die offene Informationspolitik des Verbandes auf positive Resonanz: Berichte über Verbandstage, Arbeitstagungen in Grömitz oder die Beteiligung an der Baufachmesse „Norddeutscher Baumarkt“ (heute NordBau) prägten das Bild des Verbandes. Dort pflegte vor allem die technische Abteilung enge Kontakte zu Bauwirtschaft, Baustoffindustrie, Architekten und Kommunen. 1974 berichtete insbesondere der Hörfunk ausführlich über die Imagekampagne „Besser Gemeinnützig Wohnen“, die der Öffentlichkeit die Qualität und Vorteile des Wohnens bei gemeinnützigen Unternehmen näherbrachte. Auch die Übernahme des Verbandsvorsitzes durch Karl-Wilhelm Maudantz sowie das 75-jährige Jubiläum des VNW fanden breite mediale Beachtung. Neben der PR-Arbeit übernahm das neue Referat zunehmend Ausbildungsaufgaben. Ziel war ein flächendeckendes Weiterbildungsangebot für alle Mitarbeitenden – vom Lehrling bis zur Leitungsebene. Dazu wurden Kooperationen mit der Wirtschaftsakademie Kiel und anderen Institutionen aufgebaut.
Was lange währt… Ein neues Zuhause für den Verband
Bereits Anfang der 1950er Jahre hatte der Verband mit dem Bau eines eigenen Bürohauses in der Goetheallee 6 einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung seiner Arbeit getan. Das Gebäude, das 1952 bezogen wurde, bot Platz für die Geschäftsstelle des VNW, die Tochtergesellschaft Norddeutsche Treuhandgesellschaft und den Hammonia-Verlag. Doch im Laufe der Jahrzehnte stießen die Räumlichkeiten zunehmend an ihre Grenzen: Der Personalbestand hatte sich von 37 Mitarbeitenden im Jahr 1950 auf 71 bis Ende 1974 nahezu verdoppelt, und die beengten Büros sowie unzureichenden Schulungs- und Sitzungsräume behinderten die wachsenden Aufgaben des Verbandes.
Rund 20 Jahre lang suchten die Verantwortlichen nach Lösungen, bis schließlich im Dezember 1973 der Beschluss fiel, ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten. Im September 1975 konnte der Verband das Wohnungswirtschaftliche Zentrum in der Tangstedter Landstraße 83 in Hamburg-Langenhorn beziehen – ein modernes Büro- und Versammlungsgebäude, das optimale Arbeitsbedingungen und großzügige Flächen für Tagungen, Arbeitsgemeinschaften und Schulungen bot. Zudem trug der neue Bau, wie auch schon ein 1962 in Kiel errichtetes Wohngebäude, zur Konsolidierung der Verbandsfinanzen und zur Absicherung der Versorgungsansprüche der Belegschaft bei.
Kein freies Spiel der Kräfte!
Mitte der 1970er Jahre erwies sich unter anderem bei den fachlichen Anfragen, die an den VNW gestellt wurden, wie sehr die Mitgliedsunternehmen sich bereits selbst helfen konnten. Die Verbandsarbeit zeigte Wirkung. Neue gesetzliche Regelungen zu Investitionszuschüssen sowie zur mietfähigen Umlage von Modernisierungs- und Kapitalkosten schufen zum Jahreswechsel 1974/75 mehr finanziellen Spielraum, sodass viele Wohnungsunternehmen durch Modernisierungen die früher gravierenden Mietunterschiede zwischen Alt- und Neubauten deutlich verringern konnten. Dennoch forderte der Verband insbesondere mit Blick auf sozial schwächere Haushalte seine Mitgliedsunternehmen auf, die Belastungsgrenze der Mieterinnen und Mieter nicht zu überschreiten und Härtefälle sowie Wohngeldempfänger im Auge zu behalten. „Das Sozial“ müsse weiterhin höchste Bedeutung haben.
Zur Bestimmung ortsüblicher Mieten beteiligte sich der Verband an der Erstellung erster Mietspiegel, was sich jedoch aufgrund der Datenerfassung als aufwendig und herausfordernd erwies – ähnlich wie der Umgang mit Gebäuden von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung.
Insgesamt blieb der Verband aber, was er schon seit 75 Jahren war: Förderer, Berater und Partner der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und Informationsvermittler nach innen wie nach außen. Immer auf das gute, soziale, gesunde Wohnen in all seinen Facetten bedacht – auch auf das Wohnumfeld, dessen Bedeutung sich immer klarer herauskristallisierte.
Erich Klabunde (1907–1950)
Erich Klabunde, geboren 1907 in Berlin, stammte als Sohn eines Buchdruckers aus einfachen Verhältnissen. Nach einer Banklehre begann er ein Studium der Volkswirtschaft, Soziologie und Zeitungswissenschaft in Hamburg. Bereits während seiner Studienzeit trat er 1926 der SPD bei, ebenso dem Sozialistischen Studentenbund, und begann eine journalistische Laufbahn, unter anderem beim Hamburger Anzeiger.
Nach seiner Entlassung 1933 durch die Nationalsozialisten arbeitete er zunächst in der Wirtschaftsprüfung, später als Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Nähmaschinenhändler. Ab 1939 führte er die Geschäfte im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Hier erwarb er sich umfassendes Fachwissen, das ihm nach dem Zweiten Weltkrieg zugutekam, und veröffentlichte zahlreiche wohnungswirtschaftliche Schriften.
Nach 1945 prägte Erich Klabunde maßgeblich den Wiederaufbau in Hamburg. Er engagierte sich früh beim Neuaufbau der SPD und gehörte zu den Gründern der Sozialistischen Arbeitsgemeinschaft (SAG). Er verfasste grundlegende Programme zum sozialen Wohnungsbau und setzte sich als Fraktionsvorsitzender der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft vehement für eine sozial gerechte Wohnungspolitik ein. Er war Mitinitiator und Förderer des ersten deutschen Wohnungsbaugesetzes von 1950, das sozial gebundenen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten ermöglichte. Parallel engagierte er sich im Pressewesen, gründete die Berufsvereinigung Hamburger Journalisten und war erster Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes. Klabunde setzte sich zeitlebens für eine freie, verantwortungsbewusste Presse ein und kämpfte gegen die Überbleibsel des NS-Systems in Medien und Politik. Trotz hoher Belastung blieb er bis zu seinem frühen Tod 1950 unermüdlich aktiv. Erich Klabunde galt als ein pragmatisch denkender Pionier des demokratischen Neubeginns in Hamburg und als ein Wegbereiter der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik.
Verbandsdirektor Dr. Julius Brecht (1900–1962)
Der aus dem Breisgau stammende Julius Brecht studierte Volks- und Staatswissenschaften und beschäftigte sich bereits in seiner Dissertation mit Fragen des Wohnungs- und Siedlungswesens. 1929 übernahm er die Geschäftsführung der Westfälischen Heimstätte GmbH in Dortmund, später leitete er die Saarpfälzische Heimstätte GmbH. 1937 trat er – nach eigener Darstellung auf Drängen des saarpfälzischen Gauleiters Josef Bürckel – in die NSDAP ein.
1938 wurde Brecht von Reichsarbeitsminister Franz Seldte zum Leiter des Reichsverbandes der deutschen gemeinnützigen Wohnungswirtschaft berufen. Dort vertrat er rund 3.400 Baugenossenschaften und Heimstätten und entwickelte sich zu einem prägenden Vertreter der deutschen Wohnungspolitik. Zwar trat er nicht offen antisemitisch auf, unter seiner Verantwortung erschienen jedoch verbandsnahe Zeitschriften mit antisemitischen Positionen, zudem war er in seiner Verbandsleiterfunktion im Zuge der „Arisierung“ bei einem Immobilienerwerb des Verbandes gegen den Willen der jüdischen Vorbesitzer involviert. Zugleich entwickelte er Konzepte für den Nachkriegswohnungsbau und suchte in den von Deutschland besetzten Ländern nach Partnern für den gemeinnützigen Wohnungsbau.
Nach Kriegsende musste Brecht seine Ämter zunächst aufgeben, konnte sich vor den Alliierten jedoch auf zahlreiche Entlastungszeugnisse und auch auf jüdische Leumundszeugen berufen. Erich Klabunde bescheinigte ihm ebenfalls, als Reichsverbandsleiter in teils selbstgefährdender Weise die relative Unabhängigkeit des gemeinnützigen Wohnungswesens gegenüber der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und dem Reichswohnungskommissar behauptet zu haben. 1948 wurde Brecht im Entnazifizierungsverfahren als „Entlasteter“ eingestuft und kehrte in die Verbandsarbeit zurück. Zunächst leitete er den VNW, ab 1950 stand er bis zu seinem Tod dem Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vor. Seit 1947 Mitglied der SPD, war Brecht Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und wurde 1957 in den Deutschen Bundestag gewählt. Für seine Verdienste um die Wohnungswirtschaft wurden vielerorts Straßen nach ihm benannt. Neuere Forschungen bewerten seine Rolle im Nationalsozialismus jedoch kritischer, was zur Umbenennung mehrerer Straßen sowie Einrichtungen des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) führte.
Hans Schwenkel, Pionier des Wiederaufbaus (1902–1977)
Mit Hans Schwenkel schied 1968 einer der versiertesten Kenner des genossenschaftlichen Wiederaufbaus im Norden aus der Leitung des VNW aus. Der gelernte Versicherungskaufmann war 1930 der ältesten Hamburger Baugenossenschaft, der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmerer-Genossenschaft eG (ADSG), beigetreten und hatte im Vorzeigeobjekt des Unternehmens, dem Kranzhaus in der Jarrestadt, eine Wohnung bezogen. Vor 1933 sozialdemokratisch und gewerkschaftlich engagiert, trat er 1935 der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei, nicht jedoch der NSDAP.
1943 übernahm Schwenkel als Vorstandsvorsitzender die Geschäftsführung der ADSG. Im Entnazifizierungsverfahren, in dem er keiner Kategorie zugeordnet wurde, bestätigte Erich Klabunde seine Angaben. Nach Militärdienst und Kriegsgefangenschaft erneut in den Vorstand gewählt, führte Schwenkel den Wiederaufbau des Unternehmens an, dessen Wohnungsbestand zu rund 50 Prozent schwerste Kriegsschäden aufwies und unbewohnbar war. In den 1950er Jahren verantwortete er mehrere Großprojekte mit Hunderten von Wohnungen in verschiedenen Hamburger Stadtteilen.
Neben zahlreichen Ehrenämtern in Institutionen wie der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt, dem Landesplanungsausschuss und dem GdW in Köln bekleidete Schwenkel von 1951 bis zu seinem Ruhestand 1968 das Amt des Verbandsvorsitzenden des VNW. Für sein Engagement im gemeinnützigen Wohnungswesen erhielt er das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und die Aimé-Huber-Plakette. Bis heute trägt eine Wohnanlage der Schiffszimmerer in Langenhorn-Nord seinen Namen.